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Zweite Hundewiese in der Weststadt?

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Von: Burkhard Möller

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Auf der Wiese an der Hardtallee könnte ein zweiter Hundeauslaufplatz entstehen. © Burkhard Moeller

Gießen (mö). Seit nunmehr über sechs Jahren gibt es die sogenannte »Hundewiese« an der Ecke Eichgärtenallee/Waldbrunnenweg. Regelmäßig treffen sich hier kleinere Gruppen, um ihre Hunde frei laufen und miteinander spielen zu lassen. Die Stadtkoalition aus Grünen, SPD und Gießener Linke sieht angesichts dieser Resonanz und der im Stadtgebiet geltenden Anleinpflicht einen Bedarf an weiteren Auslaufflächen für Hunde.

Die drei Fraktionen haben den Magistrat beauftragt, die Eignung einen zweiten Standorts in der Weststadt von der Verwaltung prüfen zu lassen.

Es geht um eine Wiesenfläche auf der Westseite der Hardtallee vor der Brücke, die über den Gießener Ring führt. In dem Grünzug seien bereits jetzt viele Hundebesitzer mit ihren Tieren unterwegs, die auf Auslaufflächen angewiesen seien, da im Stadtgebiet eine Anleinpflicht gelte, heißt es in der Begründung des Antrags. Im Umweltausschuss wurde er vergangene Woche einstimmig beschlossen. Sollte das Gartenamt zum Ergebnis kommen, dass der Standort an der Hardtallee geeignet ist, würde es nach Auffassung der Koalition Sinn ergeben, die Hundehalter aus der Gegend an der Einrichtung des Auslaufplatzes zu beteiligen.

Die Hundewiese am Rand des Stadtparks Wieseckaue war Ende 2015 von der Stadt eingerichtet worden. 300 Meter Zaun wurden um die dreieckige Fläche, auf der sich zuvor zwei Tennisplätze befanden, gezogen. Hintergrund waren Probleme, die es im Naturschutzgebiet in der hinteren Wieseckaue, wo seltene Vögel brüten, mit freilaufenden Hunden gab. Skeptische Stimmen, der Platz werde nicht angenommen, wurden von der Resonanz schnell widerlegt. Es bildete sich sogar eine Facebookgruppe »Hundeauslaufwiese Schwanenteich Gießen«, die fast 500 Mitglieder hat. Die Nutzung der Anlage erfolgt selbstorganisiert und auf eigene Gefahr. »Aggressive Tiere sollten draußen bleiben«, sagt eine Hundehalterin.

Die Anleinpflicht, die auch in den Gießener Parks gilt, ist eine Vorschrift in der Gefahrenabwehrverordnung. Dort wird sogar die maximale Leinenlänge vorgegeben. Bei normalen Leinen beträgt sie zwei Meter, bei Abroll- und Schleppleinen zehn Meter.

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