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Zuschläge schwer zu durchschauen

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Gießen (pm). Oft werden Wohnungen mit Möbeln vermietet. Möblierte Wohnungen machen bereits rund 30 Prozent des Angebots aus. Der Mieterverein fordert deshalb eine Regelung, die Kosten für die Möblierung gesondert auszuweisen und sie zu begrenzen.

»Die Zahl der Wohnungen in Deutschland, die möbliert vermietet werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung hervor. Die für die möblierten Wohnungen zu zahlende Miete ist oft sehr viel teurer als die normale Miete für eine unmöblierte Wohnung,« beklagt der Verein.

Die Initiative »Stadt für alle« und der Mieterverein haben bereits mehrfach öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass es in Gießen sogenannte »Investoren« gibt, die es sich zum Geschäftsprinzip gemacht haben, ältere Wohngebäude aufzukaufen, sie zu sanieren und dann überteuert möbliert weiterzuvermieten. »Es entstanden so in den letzten Jahren weit mehr ein gutes Dutzend quasi kleiner privater Studentenheime auf WG-Basis. Die Brutto-Mieten betragen dort nicht selten über 30 Euro und mehr«, sagt Stefan Kaisers vom Mieterverein Gießen. Vom Magistrat und dem zuständigen Sozialdezernenten Franceso Arman (Linke) werde dies als »Einzelfälle« abgetan. Aber in der Summe führten die angeblichen »Einzelfälle« dazu, dass auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Gießen immer mehr preisgünstiger Wohnraum verschwinde und Mieter mit kleiner Geldbörse das Nachsehen hätten.

Mietpreisbremse greift nicht

Kaisers erklärt: »Grundsätzlich gilt, je größer die Stadt, desto mehr möblierte Wohnungen gibt es. Das ist so, weil zum einen der Bedarf dafür vorhanden ist, etwa wegen befristeter kurzer Arbeitsverhältnisse oder aus touristischen Gründen, aber vorwiegend deshalb, weil Vermieter damit mehr Profit machen können.« Möblierte Wohnungen entwickelten sich vielfach zu echten Preistreibern.

Die Zuschläge für das Mobiliar seien dabei häufig intransparent und für Mieter nur schwer zu durchschauen. Und Wohnraum, der nur vorübergehend vermietet wird, falle zudem nicht unter die Mietpreisbremse.

Beim Mieterverein verlangt man deshalb, dass die Politik handelt. »Mieter von möblierten Wohnungen müssen in die Lage versetzt werden, die ortsübliche Angemessenheit der Wohnungsmiete zu überprüfen«, heißt es in der Mitteilung. So könnte eine gesetzliche Regelung eingeführt werden, nach der beispielsweise die Kosten für die Möblierung gesondert auszuweisen sind und auch begrenzt würden. Das verhindere Missbrauch und schaffe Transparenz.

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