Whiskey, Sonnenbrillen und Jeans als Beute
Gießen (ta). Offenkundig ein typischer Fall von Beschaffungskriminalität: Vorwiegend wegen schweren Diebstahls wurde gestern am Gießener Amtsgericht ein 45-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, Lange in Haft bleiben wird der Georgier allerdings wohl nicht, denn das Urteil dürfte die Ablehnung seines ohnehin wenig aussichtsreichen Asylantrags und damit die Abschiebung in seine Heimat beschleunigen.
Der Verurteilte war im September 2021 nach Deutschland eingereist und hatte sogleich einen Asylantrag gestellt, für den er sich als Aserbeidschaner ausgab. Eine erkennungsdienstliche Behandlung nach einem ersten Diebstahl im Lahn--Dill-Kreis führte über den Fingerabdruck und Interpol zur Feststellung, dass es sich um einen Georgier anderen Namens handelte.
Offerbar Drogen konsumiert
Im Dezember fiel der Asylbewerber, der inzwischen in der Gießener HEAE untergebracht war, erneut auf. In Gießen und Lollar wurde er beim Klauen von teurem Whiskey gefilmt, mit dem er jedoch beide Male nicht aus dem Laden kam. Im Juni 2022 hatte der Georgier es in einem Gießener Warenhaus mehrfach auf Marken-Sonnenbrillen abgesehen, die er in einer präparierten Jacke verschwinden lassen wollte, Das war allerdings den Hausdetektiven nicht entgangen.
Zum letzten Mal erwischt wurde der Seriendieb Anfang Juli, als er in der Bahnhofstraße eine Jeans an der Kasse vorbeischmuggeln wollte. Auch weil er keinen festen Wohnsitz hatte, nahm die Polizei ihn in seiner Wohnung fest. Dabei wurde die Ersatzdroge Subotex gefunden. Weil der Mann zudem über Drogenentzugs-Erscheinungen klagte, wurde er zunächst in das Justizvollzug-Krankenhaus in Kassel eingeliefert, ehe er in Untersuchungshaft kam,.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckte die Polizei hochwertige Waren (etwa Schuhe, Messer, Bekleidung), was den Schluss nahelegte, dass der Mann zum Weiterverkauf an Hehler und damit zur Finanzierung seines Drogenkonsums viele weitere Diebstähle begangen hatte.
Die Anklageschrift enthielt auch den Vorwurf, dass der Georgier in der Galerie Neustädter Tor im Oktober 2021 ein teures Mobiltelefon entwendet hatte. Bei dem typischen Ausstellungsstück handelte es sich allerdings um ein Dummy ohne Betriebssystem. Die Beweislage über Videoaufzeichnungen war dem Gericht allerdings zu dünn, weshalb hier ein Freispruch erfolgte. Gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen und auch vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben zu seinem Drogenkonsum. »Sie wirken gesundheitlich angeschlagen«, konstatierte aber Richter Dr. Dietrich-Claus Becker in der Urteilsbegründung. Der angerichtete Schaden sei zwar gering, doch da keine günstige Sozialprognose möglich sei, scheide eine Strafaussetzung zur Bewährung für den Angeklagten aus.
Staatsanwalt Volker Bouffier hatte eine Gesamtstrafe von 20 Monaten beantragt, inklusive des Dummy-Diebstahls. Der Pflichtverteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr als angemessen bezeichnet.