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Waffen- und Militariamesse in Gießen darf stattfinden - Legt Stadt Beschwerde ein?

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Von: Burkhard Möller

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SS-Totenkopf auf einer Mütze bei einer früheren WBK-Messe in Kassel. © Red

Die umstrittene Waffenbörse „WBK International“ in Gießen darf stattfinden. Das ist zumindest der aktuelle Stand. Nun ist die Stadt am Drücker.

Gießen - Juristische Schlappe für die Stadt Gießen: Das Gießener Verwaltungsgericht (VG) hat das für die Waffen- und Militariamesse in den Hessenhallen ausgesprochene gewerberechtliche Verbot gekippt. Das VG gab dem Eilantrag der Veranstalterin WBK für die vom 17. bis 19. November angesetzte »Waffenbörse« größtenteils statt. »Der Stadt wurde jedoch aufgegeben, verhältnismäßige Regelungen bzw. Maßnahmen zu treffen, um erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auszuschließen«, heißt es in einer Presseinformation des Gerichts.

Veranstalter Wolfgang Krey führt laut VG seit über 30 Jahre Waffenbörsen durch, darunter die seit vielen Jahren stattfindende Waffenbörse »WBK International« in Kassel, die dieses Jahr in Gießen stattfinden soll. Die Stadt hatte Krey die beantragte gewerberechtliche Festsetzung verwehrt und einer waffenrechtlichen Prüfung der Messe durch den dafür zuständigen Landkreis vorgegriffen. Die Stadt begründete dies im Wesentlichen damit, dass bei der Waffenbörse auch ein Hand- oder Direktverkauf von Waffen vorgesehen sei. Dies sei ohne Ausnahmegenehmigung rechtswidrig. Außerdem sei damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von NS-Devotionalien zum Verkauf angeboten werde. Hierbei handele es sich um eine Straftat. Das bei der Veranstaltung übliche Abkleben entsprechender Symbole reiche nicht aus.

Waffenbörse in Gießen: Aussteller darauf hingewiesen, dass Zeigen von NS-Devotionalien strafbar ist

Dem habe der Veranstalter entgegengehalten, dass die Aussteller auf die waffenrechtlichen Einschränkungen hingewiesen worden seien. Außerdem habe Krey versichert, dass die Vorgaben überwacht und durchgesetzt würden. Auf die Strafbarkeit des Zeigens von NS-Gegenständen seien die Aussteller in mehreren Sprachen unmissverständlich hingewiesen worden.

Die 8. Kammer des VG bestätigte in ihrem Eilbeschluss am Freitag nun, dass Krey einen »grundrechtlich verbürgten Anspruch« auf die gewerberechtliche Festsetzung der Ausstellung habe. Er könne sich auf die Gewerbefreiheit berufen. Nach Einschätzung des Gerichts liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Waffenverkauf ohne die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung vorgesehen sei oder durch die Veranstalterin geduldet werde.

Waffenbörse in Gießen: Legt die Stadt Beschwerde in Kassel ein?

Der befürchteten Ausstellung von NS-Devotionalien könne mit »geeigneten Auflagen« begegnet werden, die im Ermessen der Ordnungsbehörde lägen und bis zu einem Verbot solcher Gegenstände reichen können. Ein bloßes Abkleben von verfassungswidrigen Kennzeichen wie Hakenkreuzen oder SS-Totenköpfen genügt laut VG nicht. Das Verbot der »Waffenbörse« insgesamt sei allerdings »nicht verhältnismäßig«.

Der Magistrat will am Montag beraten, ob die Stadt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegt. Dafür hat sie zwei Wochen Zeit. Da die Messe aber am kommenden Donnerstag beginnen soll, dürfte eine Entscheidung bereits am Montag fallen. Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) hatte klar Position gegen die Messe bezogen: »Gießen kann gut darauf verzichten, einen schädigenden Ruf als Verkaufsstelle für Waffen oder verfassungsfeindliche Werbeartikel zu bekommen. Dafür gibt es keinerlei Akzeptanz.« (Burkhard Möller)

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