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Viele Fragen sind noch ungeklärt

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Von: Barbara Czernek

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Seit letztem Jahr gibt es ein neues Vereinsheim mit Gastronomie der DLRG an der Lahn. Das alte Haus wurde 2017 durch einen Brand zerstört. © Barbara Czernek

Gießen (bac). Der 7. Januar 2017 ist als schwarzer Tag in die Vereinsgeschichte der Gießener DLRG eingegangen. An diesem Tag brannte das Vereinsheim und das darin enthaltene Restaurant an der Lahn komplett aus. Die Ruine wurde abgerissen. 2022 wurde ein komplett neues Haus samt Gastronomie und neuem Pächter bezogen. Die juristische Aufarbeitung dieses Falls hat 2018 begonnen.

Ein Ende ist noch nicht in Sicht.

Parteien erneut vor Gericht

Die DLRG streitet sich mit ihrem ehemaligen Pächter, dem Gastronom Dimitri Skartsanis, um Schadensersatzansprüche. Zudem geht es um die Beendigung des Mietverhältnisses, ob wann und mit welcher Begründung es beendet wurde. Dabei spielt die Klärung der Brandursache eine entscheidende Rolle. 2019 hatte die damalige Richterin in einem Teilurteil das Mietverhältnis für beendet erklärt. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben, da diese Teilentscheidung erhebliche Auswirkungen auf das Endurteil habe und dies müsse in einem abgeurteilt werden.

Daher ist alles erneut auf Anfang gestellt. Fast auf den Tag genau nach sechs Jahren trafen sich die beiden Parteien am Freitag erneut vor Gericht, vor einer neuen Richterin, der vierten, die sich jetzt mit dem Fall auseinandersetzen muss. Für die Klägerin, den DLRG-Ortsverband Gießen, steht fest, dass durch unsachgemäße Arbeiten an dem Belüftungssystem der Brand verursacht wurde. Der Auftraggeber dieser Arbeiten war der damalige Pächter. Nach dem Brand erfolgte die Kündigung, obwohl der Pachtvertrag bis 2031 geschlossen war. Hinzu kommen noch Pachtzinsforderungen der Klägerin. Während der Beklagte einen Wiederaufbau des Gebäudes in alter Form für realistisch hält, hat die Gegenseite längst Fakten geschaffen, das Gebäude abgerissen und ein komplett neues erstellt. Zentraler Streitpunkt ist daher die Frage nach der Verantwortung für den Brand, denn daraus leiten sich weiteren Ansprüche der Parteien ab.

Zu dem Thema Brandursache wurde am Freitag der Gutachter Dirk Ley befragt, der im Auftrag der beiden Versicherungen der beiden Parteien (Klägerin und Beklagter) den Brand 2017 begutachtet hatte. Er identifizierte den Bereich des Lüftungssystems an der Decke im Küchenbereich als Brandherd. Es wurde ebenso festgestellt, dass am Tag zuvor genau daran gearbeitet worden war. In diesem Bereich fand der Gutachter eine verbrauchte Trennscheibe eines Winkelschleifers und mehrere Schweißelektronen für ein Schweißgerät. Passende Schweißspuren konnte der Gutachter in diesem Bereich feststellen. Der Handwerker, der diese Arbeiten ausgeführt hatte, bestritt jedoch, dass er an jenem Tag mit einem Schweißgerät oder einem Winkelschleifer dort gearbeitet habe. Er habe lediglich dort geschraubt, nicht geschweißt.

Schnelles Ende ist nicht in Sicht

Das strafrechtliche Verfahren gegen den Handwerker wurde mittlerweile eingestellt. Details dazu konnte Harald Scherer, Anwalt der DLRG, nicht nennen, da zwar die Herbeiziehung dieser Akte gefordert war, diese bis heute jedoch den Parteien nicht vorliegen. »Das Verhältnis beider Parteien ist völlig zerrüttet«, ergänzte Rechtanwalt Matej Kvas, Anwalt des ehemaligen Pächters, dem auch Harald Scherer, Anwalt der DLRG, zustimmte.

Beide Rechtsanwälte gehen nicht von einem schnellen Ende dieses Prozesses aus.

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