Urteil in Gießen: Lange Haftstrafen für Online-Dealer von Chemical Revolution

Das Landgericht Gießen hat die Köpfe hinter dem Online-Drogenhandel Chemical Revolution schuldig gesprochen. Die Angeklagten müssen zum Teil viele Jahre in Haft.
Gießen –Als Richter Dr. Klaus Bergmann am Freitagnachmittag (06.08.2021) das Urteil verkündet, lacht Daniel B. Er ist zwar als einer der führenden Köpfe von Deutschlands größtem Drogenhandel im Internet, Chemical Revolution, zu neun Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden - und hat damit die höchste Strafe der sieben Angeklagten erhalten. Doch die Neunte Strafkammer ordnet auch an, ihn nach Verbüßung eines Teils seiner Freiheitsstrafe in einer Entzugseinrichtung unterzubringen. Weil Daniel B. seit längerem in Untersuchungshaft sitzt, wird er in nicht allzu ferner Zukunft das Gefängnis verlassen - um knapp eineinhalb Jahre seine Kokainabhängigkeit therapieren zu lassen: Gesprächskreis statt Gitter für den 28 Jahre alten, zuletzt auf Mallorca lebenden Deutschen.
Chemical-Revolution-Prozess in Gießen: 42 Kilo Cannabis, sechs Kilo Kokain
Mit dem Urteilsspruch geht ein Mammutverfahren zu Ende, das im August 2020 begonnen hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt wirft den sieben Männern zwischen 25 und 44 Jahren vor, als Bande mit Drogen in nicht geringer Menge gehandelt zu haben, unter anderem mit 130 Kilo Amphetamin, 42 Kilo Cannabis und sechs Kilo Kokain. Diese wurden von den Niederlanden nach Deutschland transportiert und dort in Ferienwohnungen wie in Ortenberg in der Wetterau deponiert. »Kunden« erhielten die Betäubungsmittel per Post. Die Angeklagten sollen zwischen 2017 und 2019 eine Million Euro in Bitcoin erlangt haben.
Die Kammer um den erfahrenen Richter Bergmann sieht es als erwiesen an, dass Daniel B. und der heute 30 Jahre alte Arkadiusz D. 2017 den Plan fassten, den Drogenhandel im Internet und Darknet zu etablieren. Kennengelernt hatten sie sich vorher über die Plattform für illegale Aktivitäten, Crime Network. Daniel B. war einer der Geldgeber; er bestellte die Drogen, verwaltete den Onlineauftritt, war verantwortlich fürs Marketing und die Gelder. Arkadiusz D. beschaffte die Drogen und war für den Wechsel von Bitcoins in Bargeld zuständig. Der heute 31 Jahre alte Matthias B. übernahm das Verpacken und den Versand der Drogen. Der Deutsch-Pole Michael G. organisierte den Transport der Betäubungsmittel durch Piotr F. und Radoslaw S.. Außerdem übernahm er die Rolle von Arkadiusz D., nachdem dieser nach einem Kolumbien-Aufenthalt am Flughafen in Madrid festgenommen wurde.
Chemical Revolution: Substanzielle Geständnisse im Gießener Mega-Prozess
Wie Bergmann sagt, seien Daniel B., Arkadiusz D., Matthias B. und Michael G. Bandenmitglieder gewesen. »Jeder hatte sein Geschäftsfeld mit eigenem Entscheidungsspielraum.« Die Rolle von Youssef E. sei die des Drogenlieferanten gewesen. Als solcher sei er bezahlt worden - im Gegensatz zu den Bandenmitgliedern ohne Gewinnbeteiligung. Als Kuriere eingesetzt wurden Piotr F. und Radoslaw S..
Positiv angerechnet wird allen Angeklagten die mehr oder weniger werthaltigen Geständnisse. Im Laufe des Verfahrens kam es zu Deals, in denen sich Verteidigungen und Generalstaatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen einigten - für ein substanzielles Geständnis. Hinzu kommen die vielen Drogen, die sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden konnten, sowie die lange Verfahrensdauer und die pandemiebedingten Haftbedingungen. Wobei Bergmann betont: »Auch wer nicht in Haft ist, hatte eine schwere Zeit: Menschen in Altenheimen oder auf Intensivstationen, die verstorben sind sich nicht verabschieden konnten. Die waren alle unverschuldet dort«, sagt der Richter. »Das kann man von Ihnen nicht sagen.« Negativ wiegt für die Kammer die Professionalität, die großen Mengen an Drogen und die Vielzahl der Taten.
Urteil gegen Online-Dealer von Chemical Revolution in Gießen gefallen
Im Einzelnen kam die Kammer zu folgendem Urteil:
- Daniel B.: Den Deutschen verurteilt das Gericht zu einer Haftstrafe von neun Jahren und zwei Monaten. Im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft sieht die Kammer aber die Einweisung in eine Entzugsklinik als notwendig an. Daniel B. hatte in seiner Einlassung vor allem seinen übermäßigen Kokainkonsum herausgestellt. Zwar habe der Angeklagte den Drogenshop aus wirtschaftlichen Gründen betrieben, sagt der Richter. Doch seinen hohen Lebensstandard - Bergmann: »Er hatte ein schönes Leben auf seiner Finca« - und die Versorgung mit ziemlich kostspieligem Kokain sei ohne Straftaten nicht zu finanzieren, wenn man wie Daniel B. keiner geregelten, rechtmäßigen Arbeit nachgehe.
- Matthias G.: Den Deutsch-Polen verurteilt das Landgericht zu sieben Jahren Haft. Zwar habe auch er vor Gericht gestanden - »aber zu spät«, betont Bergmann.
- Matthias B.: Weil die Aussage von Matthias B. nach dessen Festnahme wegen einer anderen Betrugssache die Ermittlungen erst ins Rollen gebracht hatten, wirkt sich dies auf die Strafe aus. Den Deutschen verurteilt das Landgericht zu vier Jahren und zehn Monaten Haft.
- Arkadiusz D.: Der Niederländer mit polnischen Wurzeln ist ein Sonderfall. Durch seine frühzeitige Aussage konnten die Ermittler des Bundeskriminalamts Mitglieder und Strukturen von Chemical Revolution aufdecken. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Da er wegen einer seltenen Krankheit nicht haftfähig ist, muss er eine Geldstrafe von knapp 40 000 Euro zahlen.
- Youssef E.: Bei dem Niederländer ist sich das Gericht sicher, dass dieser mehr bei Chemical Revolution involviert war, als er zugibt. Doch nachzuweisen sei ihm das nicht, betont Bergmann. Youssef E. muss wegen des Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge vier Jahre und sechs Monate in Haft.
- Piotr F. und Radoslaw S.: Die beiden Polen verurteilt das Landgericht wegen erlaubter Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten (Piotr F.) sowie zu zwei Jahren und acht Monaten (Radoslaw S.). Während S. mit seiner Aussage zur Aufklärung der Taten habe beitragen können, sei die drei Mal während des Prozesses geänderte Aussage von F. als nicht tragfähig zu bewerten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.