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Taten bei jedem Besuch?

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Von: Barbara Czernek

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Gießen (bac). Am Landgericht fand der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen einen 47-jährigen Angeklagten statt, dem vielfacher schwerer sexueller Missbrauch von mehreren Kindern in zwei Zeiträumen vorgeworfen wird: Der eine Tatkomplex spielte sich zwischen 2002 und 2007 ab, weitere Taten werden ihm für das Jahr 2021 vorgeworfen. Am zweiten Verhandlungstag kamen ein Opfer - zur Tatzeit zehn Jahre und inzwischen 30 Jahre alt - zu Wort.

Die Wohnung der Angeklagten war wohl eine Art von Zufluchtsort für den damals zehnjährigen Jungen gewesen. Dort konnte er mit und ohne seine Freunde abhängen, Zigaretten schnorren oder Computerspiele spielen. Dies bestätigte ein weiterer Zeuge, der jedoch keinen Missbrauch erdulden musste. »Man hat sich da halt getroffen«. Irgendwann kamen harte Pornos und sexuelle Übergriffe bei ihm dazu, dass berichtete der heute 30-jährige. Der junge Mann, der gestern aussagte, war zu dem Zeitpunkt des ersten Missbrauchs gerade mal zehn Jahre alt. Die unsägliche Beziehung endete erst fünf Jahre später, als seine Familie wegzog. Er selbst stammt aus schwierigen Verhältnissen. Während seine Mutter teilweise zwei Jobs hatte, um die Familie über Wasser zu halten, war sein Stiefvater Alkoholiker gewesen. Schläge, Gewalt und Misshandlungen und eine sehr konservative Erziehung musste er erdulden. »Warum das meine Mutter so lange mit diesem Mann ausgehalten hat, das verstehe ich nicht«.

Diese Geschichte endete erst, als sein Stiefvater seine Mutter mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzte. Daraufhin erfolgte die Trennung. Kennengelernt hatte er den Angeklagten, als er und ein Kumpel bei ihm Zigaretten schnorrten. Daraufhin besuchte er den heute 47-jährigen immer wieder. Daraus entwickelte sich diese unheilvolle Beziehung. Er besuchte den Angeklagten auch noch weiterhin, als sich weitere Freunde von ihm abgewendet hatten und ihn sogar vor dem Angeklagten warnten, weil er »irgendetwas machen würde«. Entgegen der Aussage des Angeklagten sagte das Opfer, dass der sexuelle Missbrauch nahezu bei jedem seiner Besuche stattgefunden hätte, entweder vor dem Computer oder vor dem Fernseher. Jedenfalls so, dass man davor und währenddessen harte Pornos habe sehen können. Entsprechendes Material konnte die Polizei auch bei der Hausdurchsuchung sicherstellen.

Ab und zu Geld zugesteckt

Ab und zu habe ihm der Angeklagte auch etwas Geld zugesteckt. Natürlich habe es ein »Schweigeabkommen« zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben, schließlich habe er nicht gewollt, dass er ins Gefängnis komme. Anderen Personen habe er sich nicht anvertraut.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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