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Steuerbefreiung für weitere Spezialhunde

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Von: Burkhard Möller

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Einsatz im Seniorenheim: Für Begleit- und Therapiehunde sollen in Gießen keine Steuer mehr bezahlt werden. © Red

Gießen (mö). Aus Seniorenheimen, Kindertagesstätten und Grundschulen sind sie mittlerweile kaum noch wegzudenken. Die Rede ist von speziell ausgebildeten Hunden, die im Sozial- und Therapiebereich zum Einsatz kommen. Da Hunde in den letzten Jahren in immer mehr dieser Bereiche eingesetzt werden, soll jetzt die Gießener Hundesteuersatzung entsprechend angepasst und um weitere Steuerbefreiungen bzw.

-ermäßigungen erweitert werden. Das hat das Stadtparlament einstimmig in seiner letzten Sitzung vor den Ferien beschlossen.

Die Initiative ging von der CDU-Fraktion aus, die sich mit der grün-rot-roten Stadtkoalition dann auf einen gemeinsamen und einstimmig beschlossenen Handlungsauftrag an den Magistrat einigte. Demnach soll die Stadtregierung in einer überarbeiteten Fassung der Satzung Steuerbefreiungs- oder -ermäßigungsmöglichkeiten für die Halter von Schul- und Kita-Begleithunden, von Therapiehunden sowie von Hunden schaffen, die in Seniorenheimen oder bei pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden. Halter, die in den Genuss der Vergünstigung kommen wollen, müssen ein Ausbildungszertifikat für ihre Tiere vorlegen.

Auch Assistenzhunde gemäß Behindertengleichstellungsgesetz und Tierheimhunde sollen von der Steuer befreit werden. Für die Dauer der ersten zwei Jahre beim neuen Halter soll das auch für Tiere gelten, deren Halter vor der Anschaffung eine Kauf- bzw. Adoptionsberatung in Anspruch genommen haben, und generell für Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden. Für letztgenannte Vierbeiner gilt die Befreiung von der Steuer schon jetzt, allerdings begrenzt auf ein Jahr.

Pro Hund

mindestens 84 Euro

»Mit der um diese Befreiungstatbestände erweiterten Satzung zeigt die Stadt Gießen die Wertschätzung für das Engagement und unterstützt die pflegerische und pädagogische Arbeit«, hieß es in der Begründung des Ursprungsantrags der CDU zum Thema Begleit- und Therapiehunde.

In Gießen bislang bereits steuerbefreit sind die Hunde, die behinderten Menschen im Alltag helfen, Rettungshunde sowie Herdenschutzhunde. Eine Ermäßigung gilt ferner für Hunde, die Grundstücke bewachen, die weiter ab vom Schuss liegen. Außerdem gibt es eine Ermäßigung für Hundehalter mit Gießen-Pass.

An der Gebührenhöhe wollen die Fraktionen nichts ändern. Halter, die keine Ermäßigung erhalten können, zahlen pro Jahr für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten 120 und jeden weiteren 150 Euro.

Mit einer zu erwartenden Steuereinnahme von 245 000 Euro in diesem Jahr ist die Hundesteuer eine eher unbedeutende Einnahmequelle Stadt. Die Zahl der angemeldeten Hunde ging in der CoronaZeit nach oben. Zuletzt war von etwa 3200 angemeldeten Hunden die Rede.

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