1. Gießener Allgemeine
  2. Gießen

Heftige Diskussionen vor »Schwanenteich-Open-Air«: Es geht um Lärmbelästigung

Erstellt:

Von: Burkhard Möller

Kommentare

oli_schwanenteichkonzert_4c_1
Am langen letzten Mai-Wochenende findet im Stadtpark das erste Schwanenteich-Open-Air statt. Musik ist bis Mitternacht erlaubt - in unterschiedlicher Lautstärke. © Oliver Schepp

Im Stadtpark Wieseckaue naht die Party-Saison. Am Himmelfahrt-Wochenende findet das erste »Schwanenteich-Open-Air« statt. Doch es gibt Ärger um Lärmbelästigungen.

Gießen – Die hellblauen Plakate verkünden es seit Wochen: Am letzten Mai-Wochenende lockt »Das Erlebnis im Stadtpark Wieseckaue«. Nach den Erfahrungen mit einigen Veranstaltungen im Stadtpark vor Corona und im vergangenen August äußert nun eine Anwohnerin die Befürchtung, dass es beim »Schwanenteich-Open-Air« bis in die Nachtstunden hinein laut werden könnte - auch noch nach 22 Uhr.

Der Frau aus dem Eichgärtenviertel war aufgefallen, dass die fürs Gartenamt zuständige Stadträtin Gerda Weigel-Greilich in dem Artikel über die Entwicklung des Stadtparks seit der Landesgartenschau von drei größeren Veranstaltungen gesprochen hatte, die dem Betreiber der Strandbar im Frühjahr und Sommer genehmigt würden, jeweils bis 22 Uhr. Nach Informationen der Frau gibt es für das Open-Air-Festival, bei dem verschiedene heimische Bands auftreten sollen, aber eine Genehmigung bis ein Uhr.

Gießen: Stadt spricht bei »Schwanenteich-Open-Air« von Missverständnis

Die Stadt spricht von einem »Missverständnis«. Die 22 Uhr beziehen sich auf die Lautstärke der Musik, erläutert Stadtsprecherin Claudia Boje. »Um 22 Uhr muss die Musik entsprechend der Lärmgrenzwerte runtergedreht werden. Das heißt: Ab 22 Uhr wird es musikalisch leiser.« Bis Mitternacht dürfe nur noch »Hintergrundmusik« laufen, ab Mitternacht gar keine mehr. Das Fest laufe dann noch bis ein Uhr, allerdings nur von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Diese Regelung sei nicht neu, sondern habe bei der Veranstaltung, die früher Bierfest hieß, bereits gegolten. Boje: »Diese Lärmgrenzwerte gelten beim Stadtfest in der Innenstadt wie auch bei Veranstaltungen im Stadtpark.«

Laut Stadt Gießen werden zu solchen Veranstaltungen grundsätzlich Anordnungen erlassen, in denen auf die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte hingewiesen und der Veranstalter verpflichtet wird, ein Lärmmessprotokoll zu führen. Die Angaben aus dem Lärmmessprotokoll würden vom Ordnungsamt stichprobenartig mit eigenen Messungen verglichen und so auf ihre Korrektheit überprüft, erklärte Boje.

Gießen: Anwohnerin zweifelt an Einhaltung der Lärmgrenzwerte

Die Anwohnerin äußerte gegenüber der GAZ Zweifel, dass das alles so eingehalten wird: »Das scheint mir sehr unwahrscheinlich, wenn man weit nach 22 Uhr noch bei geschlossenem Fenster genau verstehen kann, mit welchen Worten versucht wird, die Stimmung anzuheizen.« Selbst das Ordnungsamt gebe zu, das Lärmmessungen problematisch seien und von verschiedenen Faktoren beeinflusst würden. Nach den negativen Erfahrungen der Vorjahre werde sie am langen Wochenende jedenfalls einen »Kurzurlaub« buchen, sagte die Anwohnerin.

Was Lärmbelastungen außerhalb von Sonderveranstaltungen wie dem Schwanenteich-Open-Air betrifft, hatte die Stadt im vergangenen Sommer Nutzungsverordnungen für den Stadtpark und die Lahnwiesen erlassen. Auf den Grünanlagen darf ab 22 Uhr keine Musik mehr »hörbar« abgespielt werden. Auch ist es nicht erlaubt, Bühnen oder Musikanlagen aufzubauen. Die Stadt hatte damit auf die Entwicklung in den weitgehend veranstaltungsfreien Corona-Sommern reagiert. Ob der Trend zur Freiluftparty Marke Eigenbau anhält, obwohl die großen Feste wieder gefeiert werden, werden die nächsten Wochen zeigen.

Apropos große Feste: Auch ein Lahnuferfest soll 2022 wieder stattfinden, Termin ist der 16. Juni (Fronleichnam) bis zum 19. Juni.

Der Stadtpark Wieseckaue entwickelte sich in Gießen zum Volkspark 2.0.

Auch interessant

Kommentare