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Stadt hat es eilig

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Von: Burkhard Möller

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Gießen (mö). Nach dem wahlfreien Jahr 2022 wären die Gießener im kommenden Jahr eigentlich auch nur einmal im Herbst bei der Landtagswahl zu den Urnen gerufen worden. Nun indes wird es immer wahrscheinlicher, dass es bereits im Frühjahr einen ersten Wahltag geben wird. Der Magistrat hat es nämlich eilig, möglichst schnell eine Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zum Schwanenteich zu treffen.

Auf der Tagesordnung des parlamentarischen Hauptausschusses am 5. Dezember steht der Punkt »Bürgerbegehren Schwanenteich«.

Das Thema ist vorsorglich für den Fall auf die Tagesordnung genommen worden, dass das Wahlamt der Stadt bis dahin alle eingereichten Unterschriften von Unterstützern des Bürgerbegehrens geprüft haben wird. Dafür hat die Verwaltung nur wenige Tage Zeit, denn die Frist zur Einreichung von Unterschriften endet am 1. Dezember um Mitternacht.

Wie die Bürgerinitiative »Rettet die Bäume am Schwanenteich« mitgeteilt hat, will sie die letzten Unterschriften bereits am kommenden Mittwochmorgen, 30. November, beim Wahlamt abgeben. Dort waren in den letzten Wochen bereits Tausende Unterschriften überprüft worden, die die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, das sich gegen die Rodung von Bäumen auf dem Dammweg am Schwanenteich richtet, nach und nach im Rathaus abgegeben hatten. Der letzte Schwung an Unterschriften, der dann bis zum übernächsten Montag geprüft werden muss, soll also am Mittwoch übergeben werden. Nach Lage der Dinge wird die BI die gesetzlich notwendige Zahl von gut 3200 gültigen Unterschriften klar übertreffen und letztlich wohl um die 4000 zur Prüfung einreichen.

Quorum liegt bei 13 000 Stimmen

Der Magistrat könnte dann am Montagnachmittag vor der abendlichen Sitzung des Hauptausschusses einen Beschluss über die formale Gültigkeit des Bürgerbegehrens fassen und eine Empfehlung ans Parlament aussprechen. Erfüllt das Begehren die kommunalrechtlichen Voraussetzungen, kann es trotzdem von der Parlamentsmehrheit aus inhaltlichen Gründen zurückgewiesen werden. Dann kommt es über die Streitfrage, wie der Dammweg saniert werden soll, zum Bürgerentscheid. Es wäre der erste in Gießen.

Der Bürgerentscheid müsste bei einer entsprechenden Entscheidung in der Stadtverordnetensitzung am 15. Dezember in einem Zeitfenster zwischen März und Mai kommenden Jahres stattfinden. Der Magistrat hat aber auch die Möglichkeit, zu erklären, dass er das Bürgerbegehren erfüllt und eine Sanierungsvariante wählt, bei der alle Bäume stehen bleiben. Dann würde ein Bürgerentscheid überflüssig.

Findet er statt, muss die Stadt den gleichen Aufwand betreiben wie bei einer Wahl. Zu der würden an einem Sonntag etwa 65 000 wahlberechtigte Gießener aufgerufen. Die Schwanenteich-BI braucht gemäß Hessischer Kommunalverfassung nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sondern die Zustimmung von mindestens 13 000 Wählern, was 20 Prozent entspricht.

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