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Nach achtem Diebstahl in Haft

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Gießen (ta). Innerhalb von vier Monaten wurde ein 28-Jähriger siebenmal beim Klauen erwischt. Nach der achten Tat hatte die Justiz die Nase voll und verfrachtete den Asylbewerber in Untersuchungshaft. Auf freien Fuß wird der Mann hierzulande nicht mehr kommen: Am Amtsgericht wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das bedeutet, dass er demnächst in sein Heimatland abgeschoben wird.

Nach Aufenthalten in Spanien und Frankreich war der Mann im Juli 2021 nach Deutschland eingereist und in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen gelandet. Vor seiner Verhaftung lebte er in einer Asylbewerber-Unterkunft in Reiskirchen. Bereits am 4. August wurde die erste Straftat des gelernten Kfz-Mechanikers aktenkundig. Er gehörte zu vier Männern, die einem arglosen Fahrgast im Marburger Bahnhof den Rucksack mit Modellauto und Stromkabel stahlen. Es folgte eine Diebstahlserie im Marburger Kaufhaus Ahrens, in Rewe-Märkten in Gießen und Marburg sowie bei C&A in Marburg.

Die Männer erbeuteten zwei Pullover, eine Jacke, Zigaretten, Alkohol und Lebensmittel. Am 17. Dezember versuchte der Mann in der Galeria in Gießen eine Winterjacke zu stehlen, deren Preisschild er zuvor mit Alufolie abgeklebt hatte, um es durch die Ausgangskontrolle schmuggeln zu können. So hatten es ihm andere Asylbewerber geraten. Insofern ist der 28-Jährige ein typischer Fall: Junge Männer sind zum Nichtstun verdammt und müssen mit monatlich 150 Euro Taschengeld auskommen. Einige lassen sich dann zu Straftaten hinreißen.

Untypisch war, dass der Angeklagte vor Gericht alle Taten uneingeschränkt einräumte. So ersparte er dem Gericht die Anhörung von 20 Zeugen. Das Geständnis werteten alle Prozessbeteiligten als glaubwürdig und nicht nur taktisch bedingt. Zur Frage von Staatsanwalt Alexander Hahn, warum er nach jeder Strafanzeige weitergemacht habe, merkte der Angeklagte schulterzuckend an, er habe sich durch die Clique dazu animiert gefühlt. Immerhin zeigte er im Schlusswort Reue: »Ich habe Fehler gemacht, das wird nicht wieder passieren.«

Die Verfahren wegen der Lebensmittel-Diebstähle wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Unterm Strich blieben sechs Fälle von gewerbsmäßigem Diebstahl. Bei zwei Taten hatte er ein kleines Taschenmesser dabei, was als Waffe gilt und den Strafrahmen erhöht. Der Gesamtwert der Beute lag bei rund 600 Euro.

Da keine günstige Sozialprognose möglich sei, beantragte der Anklagevertreter eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Verteidiger Philipp Kleiner bat um zwei Monate weniger, was das Schöffengericht gewährte. Dessen Vorsitzender Dr. Dietrich Claus Becker legte dem Verurteilten nahe, darüber nachzudenken, dass viele junge Männer in vergleichbarer Situation nicht straffällig werden .

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