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Polizei-Skandal in Gießen: Ermittlungen sind kompliziert

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Von: Kays Al-Khanak

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Das TikTok-Video hat sich schnell verbreitet. © SCREENSHOT: TIKTOK.COM

Ein Video aus Gießen ging über TikTok viral. Darin waren rassistische Äußerungen eines Polizisten zu hören. Die eingeleiteten Ermittlungen gestalten sich kompliziert.

Gießen - Die Ermittlungen im Fall des rassistischen Ausspruchs eines Polizisten in Gießen gestalten sich schwierig. Wie die Staatsanwaltschaft Gießen auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt, kann der mutmaßlich Betroffene zur Aussage nicht nach Deutschland kommen. Gegen ihn liegt ein Einreiseverbot wegen einer Verurteilung und einer Haftstrafe vor.

Wie Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger sagt, soll der 21-Jährige im Zuge der internationalen Rechtshilfe in seiner Heimat vernommen werden. Dazu hat die Staatsanwaltschaft Kontakt zu den albanischen Behörden aufgenommen.

Gießen: Video von Polizisten über TikTok veröffentlicht

Anfang vergangener Woche hatte der mutmaßlich Betroffene auf TikTok ein Video geteilt, das sich schnell verbreitet hat. Bereits 2020 hatte er das Video über die Internetplattform Youtube veröffentlicht; aber dort ist es nur vergleichsweise wenige Male aufgerufen worden. In dem TikTok-Video ist eine acht Sekunden lange Szene zu sehen, die sich augenscheinlich am Berliner Platz in Gießen abgespielt hat.

Dort sagt ein Polizist zu einem Mann: „Mach und verschwind. Mach und verschwind, Freund, sonst vergess ich mich. Geh in dein Schweineland zurück.“ Geschehen sein soll dies laut Reinemer »spätestens im Herbst 2020«. Der mutmaßlich Betroffene hatte gegenüber dem Hessischen Rundfunk gesagt, der Vorfall habe sich bereits 2018 ereignet. Wie Oberstaatsanwalt Hauburger sagt, ist die Frage nach dem Zeitpunkt des Videodrehs Gegenstand der aktuellen Ermittlungen.

Nach Video aus Gießen: Präsident der Polizei zeigt sich betroffen

Polizeipräsident Bernd Paul hatte sich von dem Video betroffen gezeigt: Der rassistische Ausspruch sei »völlig inakzeptabel und niemals hinnehmbar«, teilte er in einer Presseerklärung mit. Gegen den Polizisten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet; der Beamte schweigt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung aufgenommen.

Nach Informationen dieser Zeitung soll der heute 21 Jahre alte Albaner wegen diverser Delikte aufgefallen und in Haft gekommen sein. Liegt eine Ausreiseverfügung vor oder will der Betroffene freiwillig ausreisen, verzichtet die Staatsanwaltschaft in der Regel nach etwa der Hälfte der Haftzeit auf die weitere Vollstreckung. So kann der Inhaftierte das Gefängnis verlassen und in seine Heimat ausreisen. Gleichzeitig schreibt ihn die Ermittlungsbehörde zur Fahndung aus, um sicherzustellen, dass er bei einer erneuten Einreise auffällt. In einem solchen Fall müsste er die restliche Haftstrafe verbüßen. Diese Regelung gilt bis zur absoluten Verfolgungsverjährung. (Kays Al-Khanak)

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