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Kein Gehwegparken mehr in Gnauthstraße

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Von: Burkhard Möller

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Wenn Autos in der Gnauthstraße noch über die auf dem Gehweg aufgemalte Parkmarkierung hinweg parken, ist für Rollstühle oder Kinderwagen kein Durchkommen mehr. © Red

Gießen (mö). Immer wieder flammt in Gießen die Diskussion um das Gehwegparken auf. Nun geht die Stadt gegen das Autoabstellen auf dem Bürgersteig vor. Aber nicht in einem Bereich, wo verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt wird, sondern wo es von der Stadt seit Jahrzehnten erlaubt wird.

Die Rede ist von der Südseite der Gnauthstraße. Am Donnerstag kündigte Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) an: »Die Stadt wird das Gehwegparken in der Gnauthstraße beenden. Die noch vorhandenen Parkmarkierungen auf dem Gehweg werden entfernt. Die Bewohner sollen zukünftig ganz auf der Fahrbahn parken.« Die Maßnahme wird laut Verkehrsdezernent in den nächsten Wochen umgesetzt. Die momentan vorhandene Restgehwegbreite von einem Meter, die unter anderem durch die Markierung der Parkflächen deutlich gemacht werde, werde oftmals noch durch die dort über die Markierung hinweg parkenden Fahrzeuge unterschritten. »Der Fußverkehr im Bereich der Gnauthstraße insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen ist in der derzeitigen Situation nicht gewährleistet«, betont Wright.

Als Bedarf werde in der Regel eine Breite von 2,50 Meter angesehen, sodass der Gehweg zukünftig uneingeschränkt durch Fußgänger und radfahrende Kinder genutzt werden könne.

Um den Fahrzeugverkehr auf der vielbefahrenen und nicht eben breiten Gnauthstraße trotz der Einschränkungen weiterhin in beiden Richtungen führen zu können, werde die Einrichtung von Begegnungsflächen durch Haltverbote notwendig. Dadurch werden laut Wright sieben oder acht Parkplätze wegfallen.

Die Stadt reagiert mit der Beendigung der Praxis auch auf wiederholte Forderungen von Verkehrsvereinen wie dem VCD oder Behindertenverbänden. Zuletzt hatte der VCD Ende 2021 vor dem Hintergrund einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs die Stadt aufgefordert, gegen das Gehwegparken vorzugehen.

Meistens geht es um Straßen, in denen illegal auf dem Gehweg geparkt wird und nicht - wie in der Gnauthstraße - erlaubt. Gehwegparken ist überall verboten, wo es durch Beschilderung bzw. Markierung nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wo es erlaubt wird, die Restbreite für Fußgänger aber nicht ausreicht, ist es laut VCD auch rechtswidrig. So sei die Stadt Gießen auch schon vom Land Hessen aufgefordert worden, das Gehwegparken in der Gnauthstaße zu beenden.

In historisch gewachsenen Gebieten wie dem Universitätsviertel oder auch der Gnauthstraße, die entstanden, als es noch keine Autos gab bzw. das Auto noch kein Massenverkehrsmittel war, drückt die Stadt mit Rücksicht auf die Parkplatznöte von Anwohnern und mit Blick auf geringe Fahrbahnbreiten bislang die Augen zu. Wenn es dann doch mal Knöllchen gibt, ist die Aufregung stets groß, weil die Parkenden ein Gewohnheitsrecht für sich reklamieren.

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