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Gnadenfrist für Gehwegparker in der Gießener Gnauthstraße

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Von: Burkhard Möller

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In der Gnauthstraße geht es eng zu - neuerdings auf der Fahrbahn und immer noch auf dem Gehweg. © Oliver Schepp

Gießen geht gegen Parksünder vor: In der Gnauthstraße werden Verstöße sofort geahndet. Anwohner fürchten um ihre Autos.

Gießen – Die Stadt hat die Offensive gegen das Gehwegparken in den letzten Tagen fortgesetzt. Nach der Wilhelmstraße wurde das Verbot im zweiten Anlauf nun auch in der Gnauthstraße umgesetzt. Dort war es bis vor wenigen Tagen stadtauswärts noch erlaubt, die entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg sollten in der vergangenen Woche eigentlich entfernt werden.

Allerdings gilt laut Bürgermeister Alexander Wright auch in der Gnauthstraße eine etwa zweiwöchige Übergangsfrist, bis das verbotswidrige Gehwegparken auch geahndet wird. Wright: »Gehwegparker bekommen auch hier zunächst einen Hinweis per Zettel für die Umgewöhnung.« Für den Umstand, dass in den letzten Tagen immer noch auf dem Gehweg geparkt wurde, zeigt der Verkehrsdezernent Verständnis, denn im Abschnitt vor der Kreuzung am Bahnübergang sind die weißen Parkmarkierungen auf dem Gehweg noch relativ deutlich erkennbar, »Die Markierung ist nicht optimal weggefräst worden«, sagt Wright.

Gnauthstraße in Gießen: Parkverstöße werden sofort geahndet

Weiter hinten dagegen wird - wie gewünscht - nun auf der Fahrbahn geparkt. Dort ist die Straße jetzt nicht breit genug für zwei Fahrzeuge. Um Begegnungsverkehr zu ermöglichen, wurde für einige Bereiche ein absolutes Halteverbot verhängt. In diese Buchten können Autofahrer, die Richtung Bahnübergang unterwegs sind, rechts einlenken, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Diese Begegnungszonen sind zunächst mit mobilen Verkehrszeichen eingerichtet worden. Dazu Wright: »Wir praktizieren hier die mobile Lösung, um gegebenenfalls nachjustieren zu können, wenn wir feststellen, dass an der Länge und Platzierung etwas geändert werden muss.« Im Frühjahr sollen diese Begegnungszonen fixiert werden. Die Halteverbote würden ständig kontrolliert und Parkverstöße sofort geahndet.

Auf der Ostseite der Gnauthstraße, die zu einer Anwohnerparkzone gehört, hatte die Stadt das Gehwegparken über viele Jahre ausdrücklich erlaubt, obwohl die Restbreite für Fußgänger stellenweise weniger als einen Meter betrug. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen war da kaum ein Durchkommen. Die Mindestbreite für einen Bürgersteig beträgt 2,50 Meter.

Gießen: Ankündigung weckt Bedenken bei Anwohnern

Trotzdem stieß die Ankündigung Wrights, das Gehwegparken zu beenden, im Juni bei einigen Anwohnern nicht auf Begeisterung. Sie befürchten abgefahrene Außenspiegel und Schrammen an ihren geparkten Autos sowie mehr Rückstaus in den Verkehrsspitzen und übten Kritik am Wegfall einiger Parkplätze.

Noch in diesem Jahr soll eine größere Zone für das erweiterte Anwohnerparken auch rund um die Roonstraße eingerichtet werden. Hier soll das bislang von der Stadt geduldete Parken auf den Gehwegen beendet werden. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Wo das Parken auf dem Gehweg durch Markierung und/oder Beschilderung nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. (mö)

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