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Handyparken kommt im März

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Von: Christoph Hoffmann

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Bürgermeister Alexander Wright ist vom Handyparken überzeugt. Der Gang zum Automaten wird somit obsolet. © Oliver Schepp

Gute und schlechte Nachrichten für Auto- fahrer, die regelmäßig in Gießen Parktickets kaufen: Die gute: Ab dem 1. März soll das im gesamten Stadtgebiet einfach per Smartphone funktionieren. Die schlechte: Auch in den Abendstunden und an Sonntagen kostet das Parken künftig Geld.

Dicke Schneeflocken fallen auf die Johannesstraße, es ist bitterkalt. Bürgermeister Alexander Wright scheint das nicht zu stören, im Gegenteil. Das Wetter ist ideal, um die Vorteile des lange erwarteten Handyparkens zu verdeutlichen. »Demnächst muss niemand mehr aus seinem Auto aussteigen, um sich bei solch einem Wetter am Automaten einen Parkschein zu holen.« Das soll ab dem 1. März bequem über das Smartphone funktionieren, und das in allen Parkraumbewirtschaftungszonen des Stadtgebiets.

Über das Handyparken wird in Gießen schon lange nachgedacht. Bereits 2017 schwärmte der damalige Bürgermeister Peter Neidel von den Vorzügen. Im Juli 2022 hat das Rathaus dann angekündigt, das Bezahlen per Smartphone in diesem Jahr einzuführen. Nun ist es so weit.

Das Verfahren ist vergleichsweise einfach: Die Autofahrer haben die Möglichkeit, eine (oder mehrere) von sechs Apps zu installieren, mit denen der Bezahlvorgang möglich gemacht wird. Die App erkennt via GPS, wo sich der Fahrer befindet. »Alternativ kann der Nutzer die Adresse auch manuell eingeben«, sagt Philipp Zimmermann vom kooperierenden Unternehmen Smartparking und betont, dass die Apps die jeweilige Parkzone samt der dort geltenden Regelungen (Kurzparken, zulässige Dauer etc.) erkennen würden. Mit wenigen Tastendrücken sei das Ticket gebucht.

Zur Verfügung stehen die Apps »Parkster«, »Easypark«, »Paybyphone«, »Mobilet«, »Yellowbrick« und »Parco«. »Der Vorteil ist, das man seine App auch etwa in Marburg, Wetzlar oder Frankfurt nutzen kann«, betont Bürgermeister Wright und fügt an, dass das Handyparken eine minutengenaue Abrechnung ermögliche. Auch für Firmen sei das Modell vorteilhaft, sagt der Bürgermeister, da sie Konten eröffnen und mehrere Mitarbeiter hinzufügen könnten. Das Sammeln der Tickets werde dadurch obsolet.

An den bestehenden Parkscheinautomaten müssen für die Einführung keine Veränderungen vorgenommen werden. Sie erhalten lediglich einen Info-Aufkleber. Auch für die Mitarbeiter des Ordnungsamts sei das neue Verfahren unkompliziert. »Wenn kein Parkschein im Auto liegt, können die Ordnungshüter anhand des Kennzeichens überprüfen, ob über das Smartphone ein Ticket gelöst wurde.«

App erkennt per GPS Park-Regelung

Auch der Abteilungsleiter der Straßenverkehrsbehörde, Holger Hedrich, ist von den Vorteilen des Handyparkens überzeugt. »Man muss künftig keine Münzen mehr parat haben. Das macht die Parkplatzsuche komfortabler.« Da in Gießen eine sehr junge Bevölkerung wohnt, rechnet Hedrich auch mit einer hohen Nutzerquote.

Für viele Gießener Autofahrer dürfte das Handyparken eine komfortable Alternative sein. Einer anderen Neuerung, die Bürgermeister Wright am Donnerstag verkündete, werden viele Autofahrer jedoch weniger abgewinnen können. »Wir werden die Bewirtschaftung verändern, damit sie einheitlicher ist.« Konkret heißt das: Künftig muss auf bewirtschafteten Parkflächen sieben Tage in der Woche von 7 bis 22 Uhr ein Parkticket gekauft werden. Bisher sind die Zeiten unterschiedlich, abends und sonntags konnte jedoch kostenlos geparkt werden. Das fällt nun weg. Wright begründet diese Maßnahme mit dem hohen Parkdruck, der auch abends und an Wochenenden herrsche. »Wir versuchen, Straßenzug um Straßenzug sukzessive umzusetzen und in diesem Zuge auch die Beschilderung anzupassen«, fügt Hedrich an. Voraussichtlich Mitte Februar werde die Umstrukturierung abgeschlossen sein.

In der neuen Parkgebührensatzung (siehe Kasten), die das Parlament vergangenes Jahr beschlossen hat, ist diese Änderung nicht enthalten. Laut Hedrich liegt das daran, dass es sich um unterschiedliche Rechtsgebiete handele. Die straßenverkehrsrechtliche Regelung, in die auch die zeitliche Ausweitung der Bewirtschaftung falle, sei im Gegensatz zur Höhe der Gebühren eine hoheitliche Aufgabe.

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