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Gießen: Vergewaltiger muss knapp vier Jahre in Haft

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Von: Constantin Hoppe

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Vor dem Gießener Amtsgericht ist das Urteil gegen einen 29-Jährigen gesprochen worden.
Vor dem Gießener Amtsgericht ist das Urteil gegen einen 29-Jährigen gesprochen worden. © Patrick Dehnhardt

Ein 29-Jähriger ist für eine versuchte Vergewaltigung am Schwanenteich in Gießen verurteilt worden. Der Mann hat mehrere Vorstrafen und kein Schuldgefühl.

Gießen (con). Ein 29-Jähriger Mann aus Gießen muss für knapp vier Jahre wegen einer versuchten Vergewaltigung ins Gefängnis. Der in Gießen geborene türkische Staatsangehörige hat am 18. März diesen Jahres versucht, eine 28-Jährige im Bereich des Schwanenteichs zu vergewaltigen - doch das Eingreifen von Zeugen verhinderte Schlimmeres (die Gießener Allgemeine hatte berichtet).

Am Dienstagnachmittag fiel nun am Amtsgericht Gießen das Urteil gegen den 29-Jährigen. Während der Verhandlung wirkte der Angeklagte dabei eher gelangweilt, lehnte sich in seinem Stuhl weit nach hinten und legte seine Beine gegen die Tischkante. Auf Nachfrage von Richterin Sonja Robe meinte er noch, er wolle einfach nur nach Hause zu seinen Kindern - die schwere des Vorwurfs scheint ihm dabei nicht wirklich klar zu sein. Erst als er das von Staatsanwalt Moriz Leo Musinowski geforderte Strafmaß hört, regt er sich und legt den Kopf in die Hände - gefordert wurden drei Jahre und elf Monate Haft für den 29-Jährigen, die oberste Grenze dessen, was bei einer Verhandlung am Amtsgericht möglich ist.

»Die Beweislage ist denkbar klar«, führte der Staatsanwalt aus: »Als die beiden Zeugen eingriffen, lagen sie mit heruntergelassener Hose auf der Geschädigten, die laut um Hilfe schrie. Nur das Eingreifen der Zeugen hat verhindert, dass sie die Tat vollenden konnten.« Und nach einer kurzen Pause fährt er fort: »Dabei gibt es für mich nur einen Satz: Das war der menschgewordene Alptraum einer jeden Frau.«

Erschwerend kommen die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten zum Tragen: Bereits 2011 wurde er wegen sexueller Nötigung verurteilt. Damals bedrängte er eine ehemalige Klassenkameradin in deren Wohnung. Im gleichen Jahr wurde er wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt, nachdem er den Vater seiner Frau mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte.

Auch eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten konnte ausgeschlossen werden - zwar steht der Verdacht im Raum, der 29-Jährige könnte an einer Schizophrenie leiden, der Sachverständige Dr. Frank Paulmann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bei der Vitosklinik in Haina, konnte dafür bei seiner Untersuchung aber keine Belege finden. Auch habe der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter stärkerem Drogeneinfluss gestanden.

Verteidiger Oliver Persch konnte sich den meisten Ausführungen in seinem Plädoyer dabei nur anschließen - setzte dabei ein deutlich niedrigeres Strafmaß von zwei Jahren und acht Monaten an. Dabei ging er darauf ein, dass es sich bei der Tat glücklicherweise nur um einen Versuch gehandelt habe.

Die Chance auf letzte Worte vor der Urteilsverkündung nutzte der Angeklagte dann doch - wenn auch anders als erwartet: »Ich denke nicht, dass ich es verdient habe, in die Vollzugsanstalt zu kommen - ich will nach Hause zu meinen Kindern«, sagte der 29-Jährige - von Einsicht oder Schuldbewusstsein zeigte er keine Spur; obwohl die Beweislage kaum deutlicher sein konnte.

An dieses mangelnde Unrechtsbewusstsein knüpfte auch Richterin Sonja Robe in ihrer Urteilsbegründung an - und machte damit die Hoffnung des Angeklagten zunichte, bald wieder nach Hause zu dürfen: »Oft denkt man bei den letzten Worten eines Angeklagten, dass es demjenigen doch leid tut - davon war bei ihnen aber nichts zu spüren.« Entsprechend fiel auch das Urteil aus: Mit drei Jahren und acht Monaten blieb die Richterin nur knapp hinter der Forderung des Staatsanwaltes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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