Verwirrung um Parkplätze in Gießen: Welche Helfer dürfen überall parken?

In der Gießener Stadtverordnetenversammlung diskutierten die Politiker über Parkausweise. Die Regeln dazu sollten eigentlich eindeutig sein.
Gießen – Ein Pflegedienst habe einen Innenstadtbewohner wegen der Parksituation als Kunde abgelehnt: Mit dieser Aussage sorgte die CDU für Rätselraten am Mittwochabend im Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung. Denn einen Sonderparkausweis für soziale Dienste, wie ihn die CDU fordern wollte, gibt es in Gießen längst. Allerdings werden Wünsche nach einer Ausweitung laut.
Im Antrag, den Konstantin Pfeffer für die CDU vorlegte, heißt es: »Immer mehr Einrichtungen lehnen inzwischen Patientinnen und Patienten in der Gießener Innenstadt aufgrund der unzureichenden Parksituation ab.« Seines Wissens sei eine Person mit diesem Anliegen auf ein Parteimitglied zugekommen, räumte Pfeffer auf Nachfrage ein. Die CDU stellte den Antrag zunächst zurück.
Sonderregeln beim Parken in Gießen: Für soziale Dienste und Hebammen gibt es Ausnahmen
Jana Widdig (Grüne) erklärte, diese Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste und Hebammen bestehe schon seit 20 Jahren. Die orangefarbene Plakette ist mit dem Kennzeichen versehen und kostet pro Jahr 60 Euro. Erlaubt ist damit das Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Bewohnerparkplätzen, auf breiten Gehwegen sowie in Fußgängerzonen (während der Ladezeiten) und verkehrsberuhigten Bereichen. Tabu sind Sonderparkplätze für Schwerbehinderte. Davon habe er noch nie gehört, staunte der Arzt und FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus Dieter Greilich. Er würde sich wünschen, dass auch Hausärzte diese Genehmigung für ihre Hausbesuche erhalten können. Er kassiere sogar Strafzettel, wenn er im Notfalleinsatz ist und dies durch ein Schild im Auto kundtut.
Pia Mauthe (FW) berichtete, Berufsbetreuer bekämen den Ausweis seit drei Jahren leider nicht mehr. Dabei seien auch sie viel in der Innenstadt unterwegs, etwa um Klienten mit Behinderung zu Terminen zu begleiten.
Möglicherweise ist der Knackpunkt, dass sie nicht im Dienstwagen unterwegs sind. Auf GAZ-Anfrage erläuterte der Arbeiterwohlfahrt-Geschäftsführer Jens Dapper: »Leider gilt die Parkerleichterung nicht für Mitarbeiter, die mit ihren Privatfahrzeugen zu Kunden fahren.« Dies sei oft praktisch und wirtschaftlich. In solchen Fällen sei die Parkplatzsuche aufwendig; gerade bei Einkäufen für Kunden koste das viel Zeit und erfordere lange Wege. Nur wenn der Klient einen Ausweis wegen Gehbehinderung hat und mitfährt, gelten Parkerleichterungen.
Parken in Gießen: Ausweis nur für Dienstfahrzeuge
Für Dienstfahrzeuge funktioniere die Plakette indes sehr gut, betont Dapper: Die AWO habe »für 60 Euro jährlich besonders im Innenstadtbereich keine Sorgen bei der Suche von kundennahen Parkplätzen«. Dies bestätigen andere Pflegedienste auf GAZ-Anfrage.
Die Stadtverordneten wollen sich nun detailliert informieren und diskutieren, ob der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden sollte. (kw)
„Radfahrende brauchen Platz“ hieß es am 20. Mai in Gießen. Die Stadt plante an dem Aktionstag mehrere Maßnahmen für die Verkehrssicherheit.