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Gehwege freihalten

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Gießen (pm). Ein Drittel aller Wege werden in Gießen zu Fuß zurückgelegt. Dabei gibt es leider immer wieder Barrieren, die leicht zu beseitigen sind: Die vorhandenen Gehwege werden häufig durch Hecken in ihrer ursprünglichen Breite eingeschränkt.

Besonders ärgerlich ist dies für Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen und Rad fahrende Kinder leiden darunter. Die Stadt bittet deshalb Haus- und Grundbesitzer darum, ihre privat angepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Straßen und Gehwegen ragen, regelmäßig bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Schnitte noch bis 1. März möglich

Dazu ist jetzt noch eine gute Gelegenheit: Bis zum 1. März - zum Beginn der Vegetationsperiode - sind größere Schnitte noch möglich. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen, können ganzjährig erfolgen.

Grundbesitzer sind in der Pflicht

Beim Schneiden sollte auch bedacht werden, dass viele Sträucher schnell wachsen - es reicht daher nicht aus, wenn die Hecke unmittelbar nach dem Schnitt die erforderliche Höhe oder Breite hat und nur wenige Wochen später bereits wieder Straßen und Wege zuwuchert. Zum Rückschnitt sind die Grundstücksbesitzer auch verpflichtet: Nach dem Hessischen Straßengesetz sind sie verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen.

Dabei gilt als Hinweis: Freiräume müssen auch in der Höhe eingehalten werden: 2,50 Meter über Gehwegen, 4,50 Meter über einer Fahrbahn. Das Licht der Straßenlaternen sollte auch die Umgebung beleuchten, Verkehrszeichen müssen rechtzeitig und problemlos gesehen werden können.

Die Stadt selbst trägt laut einer Mitteilung ihren Anteil dazu bei, damit Gehwege wieder attraktiver werden und ausreichend Platz herrscht, damit man angenehm aneinander vorbeikommt - selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen begegnen. So werde deshalb bei Neu- und Umbauten fußgängerfreundlich geplant und darauf geachtet, dass die erforderlichen Breiten mindestens eingehalten und nach Möglichkeit überschritten werden..

Illegales Parken auf Gehwegen ahnden

Gehwegparken soll nur noch im Ausnahmefall zugelassen, illegales Gehwegparken konsequent geahndet werden. Umlaufsperren wurden bereits weitgehend abgebaut, andere Einbauten sollen platzsparend angebracht werden.

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