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Ein Spielplatz für Jung und Alt

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Gießen (rsc). Einen Mehrgenerationen-Spielplatz gibt es in Gießen im Gegensatz zu anderen Städten noch nicht. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von Grünen, SPD und Linke, die einen entsprechenden Antrag in den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Integration einbrachten, soll sich das nun ändern.

Solche Spielplätze dienen der Begegnung von Jung und Alt, Sie sind darauf ausgelegt, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene und Senioren Geräte nutzen können. Teilweise sogar mit gemeinsamer Kraft. Auch für ein Wohngebiet bringt ein Mehrgenerationen-Spielplatz einen Mehrwert als Ort der Begegnung zwischen den Generationen.

Auserkoren als Standort für die Begegnungsstätte des Wohnquartiers haben die städtischen Fraktionen das Spielplatzgelände »Leimenkauter Weg« an der Ecke Schützenstraße. Einstimmig beschlossen wurde, den Magistrat zu beauftragen, die planerischen und finanziellen Voraussetzungen hierzu zu schaffen. Dies soll innerhalb des Städtebauprogrammes »Sozialer Zusammenhalt Nördliche Weststadt« erfolgen.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Weststadt derzeit einer rasanten Entwicklung beim Entstehen von unterschiedlichsten Wohnformen unterliege. »Der derzeit karge Spielplatz mit einer sehr großen ungenutzten Rasenfläche beinhaltet ein großes Potenzial, die Bewohnerschaft aus den unterschiedlichen Wohnquartieren an einem zentral gelegenen Ort zusammenzubringen.«

Generationen sollen sich begegnen

Der Platz liege am Mittelpunkt der aktuellen Wohnentwicklungen der Weststadt. Die Planung solle gemeinsam mit den Bewohnern und dem Quartiersmanagement erfolgen. Idealerweise könnten sich Bewohner direkt an der Umsetzung beteiligen. Durch die Aufnahme des Standortes des Projektes in das entsprechende Städtebauprogramm könne das Projekt in die finanzielle Förderung durch Bund, Land und Stadt genommen werden, hieß es.

Einstimmig befürwortet wurde auch ein Änderungsantrag der FDP, »zu prüfen, ob, wo, wann und unter welchen Konditionen weitere Mehrgenerationen-Spielplätze an anderen Standorten in der Stadt inklusive der Stadtteile eingerichtet werden können« - und zwar mit der Ergänzung »unter Beteiligung der Anwohnerschaft«.

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