Debatte um Schwanenteich-Damm

Gießen (pm/mö). Die heimischen Naturschutzverbände begrüßen die Entscheidung des Gartenamts der Stadt, den maroden Damm zwischen Schwanenteich und Wieseck zu sanieren, bedauern jedoch, dass das Gartenamt eine Teilsanierung verworfen hat.
Eine Teilsanierung eröffne die Möglichkeit, den Teich nur abschnittsweise trockenzulegen und somit während der Sanierungsphase Wasserlebensraum anzubieten. Zudem muss nach Meinung der Verbände in der Sache ein neues wasserrechtliches Verfahren eröffnet werden sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen - und es müsse das Regierungspräsidium Gießen mit eingeschaltet werden, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Die Entscheidung, den Damm auf kompletter Länge zu sanieren, berge ein »hohes Risiko für die arten- und individuenreiche Vogelwelt des Schwanenteiches«, da sich die Bauarbeiten über einen sehr langen Zeitraum ziehen würden. Dies gelte insbesondere, da der Teich im Vorfeld abgelassen und gesömmert (also ohne Wasserfüllung belassen) werden soll.
Schwanenteich verliert Wasser
Wie berichtet, hatte das Gartenamt in den letzten Monaten mehrere Sanierungsvarianten geprüft. »Der Damm muss auf ganzer Länge abgetragen und neu aufgebaut werden«, hatte Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich dann Anfang Mai angekündigt. Als Alternative waren auch Lösungen geprüft worden, bei denen der Damm nur auf einigen besonders stark beschädigten Abschnitten hinter einer Spundwand saniert worden wäre.
Die Grünen-Stadträtin kündigte die Vergabe einer Planung an. Wenn alles wie geplant laufe, werde der Teich im kommenden Herbst »gesömmert«, also trockengelegt und entschlammt. In einem Jahr könnte dann mit dem Aufbau des neuen Damms begonnen werden. Durch den maroden Dammkörper tritt Wasser aus dem Teich in die Wieseck aus, trotz Sandsackbarrieren, die vor einem Jahr angelegt wurden. Als ein Grund für den porösen Zustand des Damms gilt das Wurzelwerk der Bäume, die im Laufe der Zeit am Rand des Dammwegs gewachsen sind.
Die Naturschützer befürchten, dass die Vogelwelt bei einer Komplettsanierung zu stark beeinträchtigt wird. »Der Schwanenteich war und ist das wichtigste Brutgewässer für Wasservögel im gesamten Stadtgebiet Gießens«, heißt es in der Pressemitteilung. Er beherberge die derzeit größte Graureiherkolonie im Landkreis Gießen (die fünftgrößte in Hessen). Er sei darüber hinaus Brutgewässer für andere Wasservogelarten wie Eisvogel, Haubentaucher, Stock- und Reiherente, Teich- und Blässhuhn, Höckerschwan sowie Grau-, Kanada- und Nilgans. Es handele sich um teils streng geschützte Arten. Insbesondere das Teichhuhn habe bis dato hier einen hessenweit bedeutsamen Bestand. Das Gartenamt und die Umweltdezernentin stünden also in der Pflicht, den Lebensraum für diese Vogelarten nach der Sanierung wiederherzustellen.
Das wichtigste Element dabei sei der fast geschlossene Strauchgürtel an den Längsufern des Schwanenteichs. Dieser sei Schutzwall vor Störungen, Brutplatz und Nahrungsquelle für die Wasservögel. Darüber hinaus lieferten die Sträucher das Baumaterial für die Graureiherhorste. Eine Planung, die dies nicht berücksichtigt und entsprechend umsetzt, ist aus Sicht der Verbände inakzeptabel.
Auch Befestigungen zum Beispiel mit Gittersteinen, um das Ufer dann besser mähen zu können, seien nicht zu akzeptieren, führe es doch zu einem Verlust der hier notwendigen naturnahen Ufergestaltung. Der Einsatz einer Spundwand vor dem Damm im Teichuferbereich sollte geprüft werden, so bestünde unter Umständen die Möglichkeit der Verbreiterung des Strauchgürtels.
In Zeiten des Verlustes der Biodiversität sei es mehr als geboten, bei der notwendigen Sanierung größtmögliche Rücksicht zu nehmen und danach die Entwicklung naturnaher Ufer zu fördern. Die Verbände erachten es als sinnvoll, dass an der Planung auch sach- und ortskundige Vogelkundler beteiligt werden und die Planung nicht nur am Reißbrett stattfinde.
Untersuchungen offenlegen
Es stellt sich derzeit die Frage für den Naturschutz, auf welcher Grundlage der gesamte Damm saniert werden solle. Gibt es dazu lediglich Beobachtungen des Gartenamtes oder liegt eine fundierte, fachliche Untersuchung vor? Wenn diese vorliege, sollte sie veröffentlicht werden, damit eine Akzeptanz für diese kostenintensive und umfangreiche Maßnahme in einem sensiblen Biotop entstehe.