Bundesamt informiert zu spät

Nach dem Tod eines Mannes, der bei einem Brand in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen starb, wird klar, dass Hessens Behörden nichts von dessen psychischen Problemen wussten.
Die hessischen Behörden haben erst nach dem Suizid eines Irakers in der Gießener Erstaufnahmeeinrichtung davon erfahren, dass bei ihm früher psychische Probleme diagnostiziert worden waren. Das hat das Hessische Sozialministerium am Donnerstag, 28. Juli, auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mitgeteilt.
»Die Erkenntnisse zu einer psychischen Erkrankung, die im Rahmen des Asylverfahrens in 2009 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekanntgeworden sind, wurden der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung seitens des BAMF erst im Nachgang des Suizids mitgeteilt«, sagte eine Sprecherin von Sozialminister Kai Klose (Grüne).
»Kein Hinweis auf Erkrankung«
Der 34-jährige Mann war vor etwa zwei Wochen gestorben, nachdem er tags zuvor in seinem Zimmer in der Einrichtung schwerste Verbrennungen erlitten hatte. Nach den Erkenntnissen der Gießener Staatsanwaltschaft hatte der Mann - wie in der GAZ berichtet - das Feuer selbst entfacht.
Das Migrations-Bundesamt hatte schon 2009 eine psychische Erkrankung des Mannes in der Akte notiert, der lange als Geduldeter in Deutschland lebte. Doch aktuell hatte er sich in dem Verfahren anscheinend unauffällig verhalten.
Das Sozialministerium berichtete jedenfalls, bei dem Iraker sei bei dessen erneuter Einreise am 4. Juli eine Erstuntersuchung »komplett unauffällig« verlaufen. Auch eine Folgeuntersuchung am 6. Juli im Ankunftszentrum in Gießen habe »keine Erkenntnisse bezüglich einer körperlichen oder psychischen Erkrankung« erbracht.
Linken-Fraktion
fordert Antworten
»Aus der Eintragung in der Datenbank und der persönlichen Vorstellung ergaben sich keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Der Gesamteindruck machte demnach eine tiefgründige Recherche zum Gesundheitszustand nicht erforderlich«, teilte die Sprecherin des Ministeriums mit. Genau eine Woche später, am 13. Juli, ereignete sich der tödliche Brand.
Der Iraker war zeitweise ausgereist gewesen. Nach Angaben des Ministeriums kam er am 4. Juli aus Schweden am Frankfurter Flughafen an. Das skandinavische Land habe ihn zurückgeschoben. Das ist nach dem sogenannten Dublin-Verfahren vorgesehen, wenn eine Person ihren ersten Asylantrag hierzulande gestellt hat.
Die Linke im Landtag formulierte am Donnerstag Fragen, auf die Minister Klose Antwort geben müsse. »Wie kann es sein, dass der Mann nicht in Behandlung war, obwohl die psychische Krankheit seit Jahren bekannt war?«, fragte die Linken-Abgeordnete Saadet Sönmez. »Und wie konnte er sich in seinem Zimmer verbarrikadieren, fesseln und anzünden, ohne dass frühzeitig jemand darauf aufmerksam wurde?« Dies sei »besonders vor dem Hintergrund schwer nachvollziehbar, da die Zimmer in der Erstaufnahme in Gießen nicht abschließbar sind«.
Staatsanwaltschaft sieht Suizid
Nach Informationen der Frankfurter Rundschau und der Gießener Allgemeinen Zeitung war der Mann während des Brandes an Beinen und Händen gefesselt. Dies schließt aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft keinen Suizid aus. Sie sieht die Selbsttötung vielmehr als gesichert an. Das Sozialministerium sieht daher in dieser Frage keinen Klärungsbedarf und verweist auf die Ermittlungsergebnisse.
Hilfe bei psychischen Problemen: Wenn Sie selbst oder eine Ihnen bekannte Person unter einer existenziellen Lebenskrise oder Depressionen leiden, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge unter 0800/1110111. Hilfe bei psychischen Notlagen gibt es auch unter deutsche-depressionshilfe.de.