Dreiste Masche: Betrüger nutzen Angst vor hohen Energiepreisen

Unsicherheiten angesichts der Energiekrise nutzen einige Energieunternehmen schamlos aus, um überteuerten Strom und Gas zu verkaufen. Der Mieterverein warnt vor solchen Angeboten.
Gießen – Das Prinzip der Telefonabzocke ist nicht neu, doch derzeit nutzen unseriöse Unternehmen und Betrüger die Angst vor steigenden Energiepreisen schamlos aus. Die Anrufer geben zum Beispiel an, im Auftrag des kommunalen Energieversorgers Verträge online anzupassen.
Das Telefon klingelt, am anderen Ende der Leitung meldet sich eine nette Stimme, die im fachkundigen Ton die Sorge um die steigenden Energiepreise anspricht. Es wird z.B. erklärt, dass der Preis demnächst enorm steige oder dass Strom oder Gas abgeschaltet werden müssten. Dabei argumentiert der Anrufer mit aktuellen Fakten.
Gießen: Wechsel zu Energielieferanten ist schnell gemacht
Um an die wichtigen Daten des Verbrauchers zu kommen, werden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt, verunsichert und bedrängt. Mit den entsprechenden Infos - Name, Anschrift, Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten - kann dann unproblematisch ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter in die Wege geleitet werden. Die neuen Verträge aber haben häufig viel schlechtere Konditionen als die alten.
»Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte am besten sofort auflegen«, empfiehlt der Mieterverein Gießen. Denn wer sich erst einmal auf ein Gespräch einlässt, traut sich dann oft nicht mehr, das Telefonat kurzerhand zu beenden. Man hat es oft mit geschulten Leuten zu tun, die das Gespräch gezielt lenken können. Das ist auch die Erklärung, warum die Werbeaktionen weniger über E-Mails oder SMS laufen.
Gießen: Mieterverein warnt vor unseriösen Energielieferanten
Beim Mieterverein gibt man den Rat: »Nach solch einem dubiosen Anruf sollte man seine Post, Mails oder SMS genau prüfen, ob dort nicht eine ungewollte Vertragsbestätigung dabei ist.« Wer einen Vertrag am Telefon oder der Haustür abgeschlossen hat, dem steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Laut Bundesnetzagentur soll man diesen Widerruf am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschicken. Zudem sollte der bisherige Anbieter sofort kontaktiert werden.
Das Problem: Falls die neuen Anbieter den alten Vertrag der Kundin oder des Kunden gekündigt haben, ist es oft nicht möglich, diesen alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.
Energiebezug in Deutschland gesetzlich abgesichert
Beim Abschluss eines Strom- oder Gasvertrages hilft die Verbraucherzentrale. Wichtig dabei ist: Vorkasse vermeiden, Preisgarantie und Bonustarife genau prüfen. Man sollte sich auch immer über das neue Vertragsunternehmen informieren. Wegen der aktuellen Situation am Markt sind die alten Verträge meist günstiger als die neuen.
Und wenn bei einem Anbieterwechsel was schiefläuft? Kein Grund zur Panik: »Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich abgesichert. Im Zweifelsfall werden Kundinnen und Kunden vom sogenannten Grundversorger in ihrem Ort beliefert«, erklärt der Mieterverein und fügt hinzu: »Der Wechsel ist generell kostenlos. Es muss niemand dafür extra in die Wohnung kommen.« (pm)
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