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Wegen steigender Corona-Zahlen: Besuchsverbot im Gießener St. Josefs Krankenhaus

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Ab heute gilt im St. Josefs Krankenhaus in Gießen aufgrund der steigenden Corona-Zahlen ein Besuchsverbot. Es gibt Ausnahmen.

Gießen - Aufgrund steigender Corona-Zahlen in Gießen gilt ab dem heutigen Dienstag (18. Oktober) ein generelles Besuchs- und Zutrittsverbot für die Gebäude und die Grundstücke des St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung. Wie die Klinik in einer Presseerklärung mitteilt, gebe es Ausnahmen.

So kann ein Elternteil als Begleitperson eines minderjährigen Patienten als Besucher in die Klinik kommen. In der Geburtshilfe darf der Kindsvater oder eine andere Begleitperson bei der Geburt anwesend sein. Nach der Geburt erhält der Vater als einziger täglich maximal eine Stunde Besuchsrecht. Bei Patienten im Sterbeprozess ist nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ein Besucher erlaubt. Alle Besucher benötigen einen Corona-Schnelltest.

Das St.-Josefs-Krankenhaus Balserische Stiftung in Gießen.
Das St.-Josefs-Krankenhaus Balserische Stiftung in Gießen. © Schepp/Archiv

Gießen: Besuchsverbot im St. Josefs Krankenhaus

Der Zutritt in sämtliche Gebäude des St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung ist ausschließlich mit einem Besucherschein oder Zutrittsschein erlaubt. Dieser wird am Empfang Haus 1, Wilhelmstr. 7, ausgestellt. Ausgenommen sind Mitarbeiter, Patienten zur ambulanten oder stationären Behandlung oder mit Sprechstundentermin, Notfallpatienten sowie Begleitpersonen von Patienten, wie Dolmetscher oder Betreuer.

Die Entscheidung, betont die Klinik, diene dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter. Die Situation werde täglich durch die Krankenhauseinsatzleitung neu bewertet. (red)

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