Arbeitsagentur jetzt ohne 3G
Gießen (pm). Ab kommenden Dienstag, 26. April, entfällt die Nachweispflicht im Rahmen der 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen) beim Besuch der Arbeitsagentur Gießen. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske bleibt zunächst bis 25. Mai verpflichtend bei persönlichen Vorsprachen.
Die Agenturen für Arbeit sind ebenfalls telefonisch, schriftlich sowie über die digitalen Angebote (www.arbeitsagentur.de/eservices) und per Videokommunikation gut erreichbar. »Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden«, heißt es in einer Mitteilung.