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Abstand 1,50 Meter: Ordnungspolizei klärt Autofahrer in Gießen übers Überholen von Radfahrern auf

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Von: Burkhard Möller

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Ordnungspolizisten klären Autofahrer auf. FOTO: SCHEPP © Oliver Schepp

Die Ordnungspolizei klärt Autofahrer in der Gießener Ludwigstraße über Schutzvorschriften für Radfahrer auf. »Lebensgefährlich« ist es laut einer Anwohneron an einer anderen Stelle.

Gießen (mö). Es gibt Menschen, die sind nicht größer als 1,50 Meter. Eineinhalb Meter breit ist auch die Heckscheibe des am Rand der Ludwigstraße geparkten Streifenwagens der Ordnungspolizei, auf der eine schwarze Matte mit der neongelben Aufschrift »1,50 Meter« liegt. So breit ist auch der Abstand, den Autos gemäß Straßenverkehrsordnung einhalten müssen, wenn sie einen Radfahrer in der Stadt überholen. Auf Landstraßen beträgt der vorgeschriebene Abstand sogar zwei Meter. Der Abstand ist in jedem Fall einzuhalten - ganz egal, ob der Radfahrer auf der Straße oder einem Schutzstreifen fährt.

Auf diese und andere Regeln, die Radverkehrsanlagen betreffen, hat am Freitag die Ordnungspolizei Autofahrer bei einer Aufklärungsaktion in der oberen Ludwigstraße hingewiesen. Anlass war nicht nur die unter Autofahrern weitverbreitete Unwissenheit über diese Vorschriften, sondern auch das momentan in Gießen laufende »Stadtradeln« mit der Initiative »Schule aufs Rad«. Eine der Schulrouten führt durch die Ludwigstraße. »Wie breit 1,50 Meter, und zwar zwischen dem Außenspiegel des Autos und dem Lenker des Radfahrers, tatsächlich sind, ist vielen nicht bewusst«, erklärt Verkehrsdezernent Alexander Wright.

Dabei erscheint die Situation in der oberen Ludwigstraße, wo erst vor einem Jahr ein 1,85 Meter breiter Schutzstreifen stadtauswärts rechts eingerichtet wurde, für Radfahrer recht komfortabel und relativ sicher. Aber die Straße ist dadurch insgesamt nicht breiter geworden. Dies führt dazu, dass viele Autofahrer im Begegnungsverkehr lieber über den Radschutzstreifen fahren statt nahe am Gegenverkehr vorbei. Was viele Autofahrer, die von der Ordnungspolizei herausgewunken und aufgeklärt werden, nicht wissen: Die Mitbenutzung des gestrichelten Schutzstreifens auf einer Länge von 50, 100 oder noch mehr Metern ist auch dann nicht erlaubt, wenn kein Radfahrer neben oder vor ihnen fährt. Zulässig ist das nur auf einem kurzen Stück, wenn etwa ein Bus oder Lkw entgegenkommt und gleichzeitig kein Radler auf dem Streifen unterwegs ist. 30 Euro kostet die unbegründete Überfahrt.

Fällig werden die am Aktionstag »Radverkehr und Verkehrssicherheit« nicht, es geht um Aufklärung. »Die meisten sagen, dass sie das mit der Mitbenutzung nicht wussten«, sagt ein Ordnungspolizist, der von überwiegend verständnisvollen Reaktionen berichtet. Einige Autofahrer hätten sich mit Hinweis auf die freie Radspur uneinsichtig gezeigt, ein Fahrer mit Büdinger Kennzeichen habe gesagt: »So etwas gibt es bei uns nicht.«

Vielleicht gibt es in Büdingen keine Radschutzstreifen. Aber auch dort gelten die Straßenverkehrsordnung und der 1,50-Meter-Abstand. »Das gilt nicht nur in Gießen, sondern in ganz Deutschland«, klärt einer der Stadtmitarbeiter einen anderen Autofahrer auf.

Der Verkehr wird Richtung Uniklinikum nach 10 Uhr immer dichter. Neben Wright steht eine Anwohnerin, die selbst Rad fährt. Sie zeigt Richtung Innenstadt und sagt. »Hier geht es ja noch, da unten ab der ›Zwibbel‹ wird es für Radfahrer lebensgefährlich.« Der Bürgermeister verweist auf die geplante Sanierung der kaputten unteren Ludwigstraße. Wo es der Platz zulasse, würden Radschutzstreifen markiert, zudem sei Tempo 30 vorgesehen. Für den Grünen-Politiker ist klar: »Nur wenn sich Radfahrende sicher fühlen, werden mehr Leute aufs Rad umsteigen.«

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