3G-Regelung entfällt

Gießen (pm). Nach vier Ausnahmesemestern werden die Studierenden der Justus-Liebig-Universität ab dem kommenden Montag, 11. April, die JLU-Gebäude und -Campusbereiche wieder mit Leben füllen. »Bei aller Vorfreude auf ein normales Campusleben reiben wir uns aber angesichts des Wegfalls fast aller Corona-Schutzmaßnahmen - und das bei extrem hohen Inzidenzen - etwas verwundert die Augen«, heißt es in einem Rundschreiben des Präsidiums an die Studenten und Beschäftigten der Universität, in dem dann die wichtigsten Änderungen erläutert werden.
Das Präsidium hatte bereits in seiner letzten Rundmail angekündigt, dass die Maskenpflicht zum Start in die Vorlesungszeit des Sommersemesters beibehalten wird (die GAZ berichtete). Mit der geplanten hundertprozentigen Raumauslastung werde die Einhaltung von Abstandsregeln nicht mehr möglich sein, weshalb für Studierende, Beschäftigte und Gäste auch weiterhin innerhalb der Gebäude, auf den Verkehrswegen und insbesondere in den Veranstaltungsräumen der JLU die Pflicht besteht, eine medizinische Maske zu tragen (OP- oder FFP2 Maske). Für Beschäftigte und Studierende folge dies aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, für Gäste aus dem Hausrecht des Präsidenten sowie dem Hygienekonzept der JLU, heißt es in dem Schreiben.
Maskenplicht bleibt bestehen
Nach den Vorgaben des Landes Hessen wird die 3G-Regelung an Hochschulen ersatzlos gestrichen. Damit falle auch an der JLU der bisher verpflichtende 3G-Nachweis in der Lehre, am Arbeitsplatz und auf dem Campus weg. Gemäß der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die noch bis 25. Mai in Kraft ist, bietet die Hochschule ihren Beschäftigten allerdings weiterhin Corona-Schnelltests zur Nutzung am Arbeitsplatz an.
Für den weitaus größten Teil der Lehrveranstaltungen gilt ab sofort ein einheitliches Hygienekonzept, sodass die Pflicht entfällt, für jede Lehrveranstaltung separate Hygienekonzepte einzureichen. Für Ausnahmen (etwa bei der Lehre am Krankenbett) sind zusätzliche Regelungen seitens der Fachbereiche mit aufzunehmen. Für Veranstaltungen außerhalb der Lehre müssen weiterhin jeweils eigene Hygienekonzepte eingereicht werden.
Auch in den Bibliotheken muss jetzt kein 3G-Nachweis mehr vorgelegt werden. Nach dem Wegfall der Abstandsregeln stehen sämtliche Leseplätze bereits seit Anfang dieser Woche grundsätzlich wieder ohne vorherige Platzbuchung zur Verfügung. Zu beachten sei allerdings, dass in allen Bibliotheken weiterhin eine dauerhafte Maskenpflicht (auch am Leseplatz und in den Gruppenarbeitsräumen) gilt. Auch die bislang teilweise noch eingeschränkten Öffnungszeiten können wieder ausgeweitet werden.
Das Präsidium bekräftigt in dem Rundschreiben, dass der beste Schutz vor einer schweren Corona-Infektion ein vollständiger Impfschutz ist. Deshalb werden am 11. und 25. April weitere Impftage angeboten. Weitere Infos unter www.uni-giessen.de.