1550 Euro wegen Diskriminierung zugesprochen
Gießen/Marburg (chh). Das Amtsgericht Gießen hat das Land Hessen zu einer Schadensersatz- und Entschädigungszahlung von 1550 Euro verurteilt. Geklagt hatte eine Transperson, die die Meinung vertrat, von einer Marburger Schule wegen ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert worden zu sein. Die Richterin stimmte zu.
Die klagende Person hatte sich an der Schule, in der psychisch kranke Kinder unterrichtet werden, als Nachhilfekraft beworben. In den Gesprächen habe sie sich mit einem anderen Namen vorgestellt, als es in einigen offiziellen Dokumenten festgehalten war. Sie habe daraufhin gesagt, dies sei ihr Rufname, erklärte die Anwältin der klagenden Person. Nach einer Zusage und Hospitation sollte der Arbeitsvertrag unterschrieben werden. In einem Telefonat fragte der Schulleiter jedoch nach dem Grund der Namensänderung. Die Transperson fühlte sich dadurch offenbar zu einem Outing gedrängt. Kurz nachdem der Schulleiter von der geschlechtlichen Identifikation erfahren hatte, erhielt die klagende Person eine Absage.
Vertreter des staatlichen Schulamtes betonten vor Gericht, die Absage habe unter anderem an einem »fehlenden Vertrauensverhältnis« gelegen - und begründeten dies mit unterschiedlichen Namen in offiziellen Dokumenten. Zum anderen sei es für die psychisch kranken Schüler schwierig, mit unterschiedlichen Vornamen zurechtzukommen. Die Richterin sah es jedoch anders und verurteilte das Land Hessen wegen Diskriminierung.