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Zur Gewalt aufgerufen? - Demonstrant vor Gericht

Artikel vom 03.03.2010 - 22.00 Uhr

Zur Gewalt aufgerufen? - Demonstrant vor Gericht

Gießen (ti). Friedlich hatte die Demonstration für mehr Bildungsgerechtigkeit am Vormittag des 16. Juni 2009 begonnen. Mit der Zwangsräumung des Berliner Platzes - dort hatten sich nach eineinhalb Stunden rund 200 Demonstranten zu einer Sitzblockade nieder gelassen - ging sie zweieinhalb Stunden später zu Ende. Einer der Protestler muss sich seit Mittwoch in einem Prozess am Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an der Galerie Neustädter Tor öffentlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben. Der 20-jährige Gießener bestreitet dies.

Laut Anklage hatten sich einige der Demonstranten nach der Auflösung des Protestes in Richtung Neustädter Tor begeben. Mit dem Megaphon habe der 20-Jährige dort die anderen dazu aufgefordert, im Einkaufszentrum »alles kurz und klein zu schlagen«.

Der Liebigschüler bestritt den Vorwurf. Er habe die Demonstration in der Neustadt für beendet erklärt, die Polizei gebeten, »uns auf dem Heimweg in Ruhe zu lassen« und seinen rund 30 verbliebenen Mitstreitern vorgeschlagen, in der Galerie noch einen Kaffee zu trinken. »Es stimmt auf keinen Fall, was Polizei und Staatsanwaltschaft mir vorwerfen.« Vielmehr sei er verwundert über das Verhalten der Beamten, die an diesem Tag »so gewaltsam gegen die Schüler« vorgegangen seien. Tatsächlich hatten an jenem Nachmittag mehrere Demonstrationsteilnehmer - darunter auch Eltern und Studenten - die »übermäßige Polizeigewalt« kritisiert. Dennoch erschien es Strafrichterin Maddalena Fouladfar nicht schlüssig, warum die Polizei den Angeklagten festgenommen habe, wenn dieser die Veranstaltung doch gerade für beendet erklärt hatte. Die Beamten hätten ihn als Rädelsführer inszeniert, um im Nachhinein ihr »brutales Vorgehen« zu rechtfertigen, so der Abiturient.

Ein Beamter der Bereitschaftspolizei dagegen versicherte glaubhaft, der Angeklagte habe öffentlich zu einer Straftat aufgerufen, nachdem die Demonstranten zuvor versucht hatten, die Straße vor dem Einkaufszentrum zu besetzen. Es sei »keineswegs eine friedliche Ansammlung von Personen gewesen«. Die Protestler hätten an den Absperrgittern gerüttelt und die Polizisten angeschrien. »Es wurde lautstark gegrölt«, erinnerte sich der Zeuge. Als der Angeklagte die anderen dazu aufgefordert habe, »alles kurz und klein zu schlagen«, habe er dies einem Kollegen gemeldet, der die Festnahme veranlasste. »Ich habe keinen Anlass gehabt, ihm nicht zu glauben«, sagte dieser vor Gericht. Er beschrieb die Stimmung vor Ort als »emotionsgeladen«. Die Situation habe sich im Laufe der Zeit aufgeschaukelt.

Unterstützung für den Angeklagten gab es von einem Mitdemonstranten. Der 16-jährige Schüler will genau gehört haben, wie der 20-Jährige die Veranstaltung für beendet erklärte und ein Kaffeetrinken anregte. »Was dann noch gesagt wurde, weiß ich nicht.« Er berichtete von gewalttätigen Übergriffen der Polizei. Ein Beamter habe ihm völlig grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Der Prozess wird am 15. März fortgesetzt.

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Artikel vom 03.03.2010 - 22.00 Uhr
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