Gießen (ck). Die derzeitige Diskussion um die angedachte Zusammenlegung der hessischen Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie einen flexibleren Einsatz der Richter wird auch von der Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht (VG) Gießen mit Sorge beobachtet.
Präsentierte den Jahresbericht des VG Gießen: Präsident Dr. Rainald Gerster. (Foto: pv)
Zwar sei die Diskussion noch eher »theoretischer Natur«, wie VG-Präsident Dr. Rainald Gerster am Donnerstag in seiner Jahresbilanz erläuterte, gleichwohl hätten Überlegungen, eventuell eins der fünf hessischen Verwaltungsgerichte zu schließen, auch in seinem Haus Besorgnis ausgelöst.
Hintergrund der - von finanziellen Engpässen des Landes geprägten - Diskussion ist der Sachverhalt, dass die Übertragung der Sozialhilfesachen auf die Sozialgerichte bei den dortigen Richter eine erhebliche Mehrbelastung ausgelöst habe. Zugleich seien die Eingangszahlen - vor allem durch zurückgehende Asylverfahren - bei den Verwaltungsgerichten gesunken. Andererseits könnten einmal auf Lebenszeit ernannte Richter nicht ohne ihr Einverständnis an andere Gerichte versetzt werden. Nach Worten Gersters, der die Jahresbilanz zusammen mit seiner Stellvertreterin Christiane Loizides, Rainer Lambeck von der 8. Kammer sowie der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Richterin Sabine Dörr präsentierte, jedoch dann möglich, wenn mit der Schließung eines Gerichts dessen Arbeitsplätze wegfielen. Diese »radikale« Variante sei zudem deutlich zeitsparender als die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten, da dafür Bundesgesetze geändert werden müssten. »Wir hoffen, dass wir in Gießen nicht im Fokus solcher Interessen stehen«, so Gerster, demzufolge wegen fehlender Neueinstellungen in den vergangenen Jahren das Durchschnittsalter der Gießener Richter bei 51,8 Jahren liege, damit deren Flexibilität natürlich bei weiten nicht mehr so hoch sei wie bei einem jüngeren Kollegium. In einer Richterversammlung habe sich das Kollegium kürzlich mehrheitlich für die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten und gegen die Schließung eines VG ausgesprochen.
Im Übrigen hat das VG Gießen nach Worten Dörrs die landesweiten Verfahrenslaufzeiten wieder durchweg unterschritten.Ein Klageverfahren dauert durchschnittlich 6,6 Monate im klassischen Bereich und sieben Monate im Asylbereich (Landesdurchschnitt jeweils 9,3 Monate). Im Eilverfahren entscheiden die Gießener Juristen nach einem halben Monat (Asyl) und nach 1,8 Monaten (klassisch). Die Eilverfahren im Themenfeld Numerus clausus (NC) benötigten angesichts der umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen durch die Kammern etwas mehr als 3,5 Monate.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Numerus-clausus-Fächern stellen zugleich das Gros der Verfahren dar. Knapp zwei Drittel aller Eingänge entfallen auf diesen Bereich. Weitere Schwerpunkte sind weiterhin das Asylrecht (6 Prozent), ausländerrechtliche Verfahren (5,7 Prozent), Polizei- und ordnungsrechtliche Verfahren (4,9) und beamtenrechtliche Verfahren (4,2).
Geprägt war das Geschäftsjahr des VG vom endgültigen Wegfall einer Kammer. Da zudem das Ausschreibungsverfahren für eine vakante Vorsitzendenstelle gestoppt wurde, befürchtet der Präsident auch für dieses Gremium das endgültige Aus. Das Gießener Gericht, das für die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg und Wetterau zuständig ist, verfügt damit derzeit noch über neun Kammern.
Beim Ausblick auf in diesem Jahr anstehende Entscheidungen hob Gerster unter anderem das Verfahren um die Versetzung der Kanzlerin der Fachhochschule Gießen-Friedberg, die Solarsatzung in Marburg, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Müllgebühren der Stadt Gießen, die Untersagung des Führens von nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad sowie die Klage von Aldi auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Markt in der Marburger Straße.