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Wieseckaue wird nicht schon ab 2012 gesperrt

Artikel vom 23.06.2010 - 15.15 Uhr

Wieseckaue wird nicht schon ab 2012 gesperrt

Gießen (mö). »Neu angelegte Vegetationsflächen sollen möglichst zwei Vegetationsperioden vor der Landesgartenschau mit ihren wichtigsten Pflanzenbestandteilen fertig gestellt sein.« So lautet einer der Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen in Hessen. Aber was bedeutet das konkret für die Gießener Schau im Jahr 2014?
Wird die Wieseckaue gar schon ab dem übernächsten Frühjahr teilweise oder ganz gesperrt? Die für die Landesgartenschau zuständige Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich (Grüne) gab am Dienstag auf Anfrage Entwarnung. »Wir werden die Wieseckaue so lange wie möglich offenhalten«, versicherte die Dezernentin gegenüber der AZ.

Richtig sei, dass mit der Pflanzung von Bäumen oder der Hecken für den Irrgarten so früh wie möglich begonnen werden soll, damit die Pflanzen mit Beginn der Veranstaltung im Frühjahr 2014 ein entsprechendes Wachstum erreicht haben. Weigel-Greilich geht davon aus, dass diese Arbeiten im kommenden Jahr anlaufen werden. Das Anlegen von Blumenbeeten vollziehe sich dagegen erst relativ kurz vor der Eröffnung.

Anlass für die Erörterung solcher Fragen bot am Montagabend die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, dem ein Antrag des Magistrats auf Gründung einer Durchführungsgesellschaft zur Landesgartenschau vorlag. Diese GmbH soll dann das gesamte operative LGS-Geschäft übernehmen. Gesellschafter werden die Stadt Gießen und die Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen sein, die jeweils einen Geschäftsführer stellen werden. Im 13-köpfigen Aufsichtsrat wird die Stadt mit sieben Sitzen - vier Magistratsmitglieder und drei Stadtverordnete - über eine Mehrheit verfügen. Vorsitzende des Gremiums wird qua Amt die Oberbürgermeisterin sein, die diese Aufgabe aber an ein anderes Magistratsmitglied delegieren kann.

Die Kritik der SPD- und Linke-Opposition entzündete sich am Inhalt der Magistratsvorlage und am weiteren Vorgehen. Denn es ist nicht geplant, den Gesellschaftsvertrag durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Weigel-Greilich begründete dies mit Zeit- und Termindruck; das Parlament tage einfach zu selten. Die weiteren Weichen soll der Magistrat stellen. Der den Fraktionen vorgelegte Magistratsantrag enthalte aber alle wesentlichen Eckpunkte des Gesellschaftsvertrags, betonte die Bürgermeisterin.

Einen Änderungsantrag der SPD, den Vertrag durch das Parlament zu beschließen, lehnten die Vertreter der Koalition ab. SPD-Fraktionschef Gerhard Merz bezweifelte, dass das mit der Kommunalverfassung vereinbar sei, nach der das Parlament über die wesentlichen Angelegenheiten, die die Stadt betreffen, auch die Beschlüsse zu fassen hat. Als zu vage und unverbindlich kritisierte Michael Janitzki, Vorsitzender der Linksfraktion, die in dem Eckpunktepapier formulierten Zwecke der Gesellschaft. Soziale und ökologische Ziele würden nicht definiert. Janitzkis Änderungsantrag, wonach die Gestaltung bezahlbarer Eintrittspreise für sozialschwache Gießener ebenfalls ein Ziel der LGS-GmbH sein sollte, lehnten CDU, Grüne und FDP bei Enthaltung der SPD ab.

Den eigentlichen Gründungsbeschluss befürworteten schließlich die Koalitionsvertreter bei Enthaltung der SPD und Ablehnung der Linken.

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Artikel vom 23.06.2010 - 15.15 Uhr
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