Gießen (si). Der Allgemeine Studentenausschuss der Gießener Fachhochschule soll über Jahre hinweg nicht nur bei den Sozialabgaben, sondern auch bei der Umsatzsteuer gegen geltendes Recht verstoßen haben. Diese Vorwürfe erhebt ein FH-Student, der selbst als Rechnungsprüfer für den AStA gearbeitet hat.
Der gelernte Handwerksmeister hatte nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr mit zwei weiteren Kommilitonen die Aufgabe, die Rechnungsberichte der Studentenschaft zu prüfen - ein Job, den das Studentenparlament vergibt und der mit einer »Aufwandsentschädigung« von etwas mehr als 300 Euro pro Person verbunden ist. Bei der Durchsicht der Berichte für die Jahre 2005/06 sei ihm eine Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes für 2002 aufgefallen, so die Aussage. Das sei ihm merkwürdig vorgekommen, weil der AStA in den Prüfjahren (später) gar keine Umsatzsteuer abgeführt habe
Den Vorwürfen zufolge geht es um Vorgänge im Lehrmittelreferat, ein Copyshop mit Schreibwarenverkauf (»Stifteladen«), den der AStA in seinem Gebäude in der Wiesenstraße betreibt. Nach Angaben des Studenten werden dort im Jahr Waren im Wert von bis zu 50 000 Euro verkauft - für die nach der Abgabenordnung mutmaßlich Umsatzsteuer abgeführt werden muss, weil es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. In diesen Fällen gilt die Steuerpflicht auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie den Studentenausschuss. Beim genannten Jahresumsatz des Lehrmittelreferats könnten dem Fiskus, wenn die Angaben zutreffen sollten, durchaus 10 000 Euro oder mehr pro Jahr entgangen sein.
Präzisiert hat der studentische Prüfer auch den in der letzten Woche bekannt gewordenen Vorwurf, wonach der Gießener Studentenausschuss Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht abgeführt hat. Hier sollen Studenten betroffen sein, die - wiederum im Lehrmittelreferat - als geringfügig Beschäftigte angestellt waren. Angeblich sollen dort allein im Prüfzeitraum 2005/06 insgesamt etwa 30 Kräfte mit Kurzverträgen tätig gewesen sein. Die fälligen Abgaben, vermutlich die Rentenversicherungspauschale, sei nicht an den Sozialversicherungsträger weitergeleitet worden, sondern auf ein »Rückstellungskonto« gewandert. Gesamtsumme: Etwa 20 000 Euro. Über die Verwendung dieser Mittel konnte der Prüfer keine Angaben machen. Unklar ist ferner, ob womöglich auch die Folgejahre betroffen sind. Angeblich soll sich bis zum vergangenen Jahr nichts an der »üblichen Praxis« geändert haben.
Die Fachhochschulleitung hatte in der vergangenen Woche den Vorwurf bestätigt, dass Sozialbeiträge nicht abgeführt worden seien sollen und im Übrigen darauf verwiesen, dass ein externer Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit betraut worden sei. Der amtierende AStA wollte sich nicht äußern, weil er erst seit drei Wochen im Amt ist und »noch keinen Überblick hat«. Den Mitgliedern des letzten Studentenparlaments wirft der studentische Rechnungsprüfer vor, dass sie kein Interesse gehabt hätten, die Sache aufzuklären. Er sei sogar »unter Druck gesetzt« worden, die Sache nicht weiter zu verfolgen, sagte er im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung.
Es soll auch eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen geben, gestellt am 21. Dezember in Würzburg, wo der kritische Student derzeit sein berufspraktisches Semester absolviert. Der Vorgang ließ sich gestern allerdings nicht rekonstruieren. Bei der Gießener Staatsanwaltschaft sind die Akten noch nicht angekommen.
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