Gießen (fd). Mehr als 200 000 kranke und behinderte Menschen wurden während der NS-Zeit ermordet. In den Niederlanden bleibt die Tötung behinderter neugeborener Kinder unter gewissen Bedingungen straffrei. Über die Weise, in welcher das als »Euthanasie« titulierte Tötungsprogramm der Nationalsozialisten mit der heutigen Sterbehilfe beispielsweise in Holland in Verbindung gebracht werden kann, stritten am Wochenende Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.
Prof. Volker Roelcke vom JLU-Institut für Geschichte der Medizin: Das Tötungsprogramm der Nazis ging von Ärzten aus.
Anlass war die dreitägige JLU-Veranstaltung »Memories and Representations of National Socialist «Euthanasia» in Post-World War II Medicine and Bioethics«. »Die Argumentationen von damals und heute unterscheiden sich nicht«, meinte empört Michael Wunder vom Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft beim Abschluss-Kolloquium im Senatssaal des Hauptgebäudes.
Mit der Verabschiedung des Sterbehilfe-Gesetzes in den Niederlanden 2002 legalisierte man nur eine umstrittene, aber schon länger verbreitete Praxis. Während man mit einem enormen Anstieg der Fälle rechnete, sank die Rate der aktiven Sterbehilfe jedoch sogar. Warum ein Vergleich mit der Nazi-»Euthanasie« seiner Meinung nicht angebracht sei, begründete Harry Oosterhuis, Dozent für Geschichte an der Universität Maastricht: »Die Rechtssprechung in den Niederlanden ist das Resultat eines demokratischen Prozesses. Da kann man über ein solches Ergebnis diskutieren, aber die direkte Verbindung zum Tötungsprogramm der Nazis ist zu vereinfacht.«
Alfred Drukker, Überlebender des Konzentrationslagers Theresienstadt, konnte Oosterhuis nur beipflichten. »Zur NS-Zeit gab es keine Euthanasie im wahren Sinne, keine «Gnadentötung». Das war bestialisch«, sprach er sich für eine klare Trennlinie zwischen den Greueltaten des Hitler-Regimes und heutiger Sterbehilfe aus.
Trotz solcher Abgrenzungen: Die Gesetzgebung der Niederlande bleibt umstritten. Seit 2001 können Patienten ab 16 Jahren ihren Arzt bitten, eine Tötung herbeizuführen. Eine unheilbare Krankheit muss nicht vorliegen. In dieser gesetzlichen Regelung sieht Prof. Volker Roelcke vom Institut für Geschichte der Medizin der gastgebenden Justus-Liebig-Universität einen weiteren Unterschied zur NS-Zeit: »Das damalige Tötungsprogramm ging von den Ärzten aus. Die Nazis haben es nur aufgenommen«, erklärte er und rief Vertreter verschiedener medizinischer Vereinigungen zu einer Stellungnahme zur Vergangenheit ihrer Zunft auf. Prof. Michael Seidel von der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde erklärte, dass »viele Vertreter des Fachgebiets Psychiatrie und Neurologie an der ideellen Vorbereitung der Verbrechen, an der Umsetzung und an der Perfektionierung der nationalsozialistischen Schandtaten mitgewirkt haben«. Die Erinnerung an die von den Nazis ins Werk gesetzten furchtbaren Verbrechen an psychisch kranken und behinderten Menschen müsse unbedingt wachgehalten werden. Die Aufarbeitung dieser Gräuel sei viel zu lange vernachlässigt worden, und die Ärzteschaft habe sich erst viel zu spät zu der Schuld von Ärzten im Nationalsozialismus bekannt, nahm auch Prof. Jörg-Dietrich Hoppe der Bundesärztekammer Stellung.
Schon in seinem einleitenden Vortrag zum Thema »Erinnerungskultur« hatte Prof. Claus Leggewie, ehemaliger Professor für Politikwissenschaften der JLU und heute Wissenschaftlerr an der Hochschule Aachen, darauf hingewiesen, dass im »Dritten Reich« keine Wissenschaft der nationalsozialistischen Ausnutzung entkommen konnte. Die Psychologie wie auch die Medizin sollten hier keine Ausnahme bilden.
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