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War das »Doktorspiel« im Kindergarten ein Übergriff?

Artikel vom 07.08.2012 - 22.00 Uhr

War das »Doktorspiel« im Kindergarten ein Übergriff?

Gießen (kw). Bin ich nach einer Fortbildung zum Thema sexueller Missbrauch vielleicht allzu sensibel geworden und sehe Gespenster? Das fragen sich manche Erzieherinnen, Lehrer oder Ärztinnen. Doch die Erfahrung zeige: Wenn ein Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls gemeldet wird, bestätigt der sich fast immer.

Das sagten Julia Birnthaler und Ute Weyer von Wildwasser Gießen bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts für 2011.

Die »Gefährdungeinschätzungen« nach Paragraf 8a des Sozialgesetzbuchs VIII sind Schwerpunkt im Jahres-Rückblick der Beratungsstelle gegen den sexuellen Missbrauch. Ihre Zahl nehme zu, hieß es. Wildwasser ist – wie auch der Kinderschutzbund – von den Jugendämtern in Stadt und Landkreis Gießen beauftragt worden, diese Einschätzungen im Bereich sexuelle und körperliche Gewalt vorzunehmen. Wer einen Verdacht in diese Richtung hat, wendet sich direkt an die Stellen und schildert die Fakten, ohne Namen zu nennen. Auf dieser Grundlage verfasst die Fachkraft ein Protokoll. Dabei gehe sie nach einem vorgegeben Rahmen transparent, sorgfältig und auf Basis von viel Erfahrung vor, betont Julia Birnthaler.

Kam es zum Beispiel im Kindergarten zu einem »Doktorspiel«, so werden Fragen geklärt wie: Welche Verhaltensweisen sind genau gemeint? Wie alt sind die beteiligten Kinder? Gab es irgendeine Art von Zwang, Verpflichtung zur Geheimhaltung, beschäftigen sich die Kinder sehr stark mit dem Thema? Falls es mehr ist als ein harmloses Doktorspiel: Zeigt ein Kind übergriffiges Sexualverhalten? Was könnte dahinter stecken?

Bei 51 Gefährdungseinschätzungen im vergangenen Jahr lautete nur einmal das Ergebnis, dass nichts unternommen werden muss. 33-mal wurde den Einrichtungen empfohlen, dass sie selbst bestimmte Maßnahmen ergreifen könnten. In 18 Fällen riet Wildwasser eine Meldung ans Jugendamt; diese ist ohne vorheriges Einverständnis der Eltern dann nötig, wenn nach Ansicht der Experten nur so das Kind vor weiterem Schaden bewahrt werden kann. Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes Anfang dieses Jahres haben alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, einen Anspruch auf eine solche Beratung. Diese Möglichkeit »gibt den Fachkräften viel Sicherheit«, so Birnthaler.

Immer mehr Beratungen



Das gelte auch für die Präventionsangebote und Fortbildungen, die nach wie vor einen großen Teil der Wildwasser-Arbeit ausmachen. Im vergangenen Jahr wurden über 1000 Menschen geschult. Außerdem arbeitet der Gießener Verein mit zehn Heimen aus der Region an Konzepten zur Vorbeugung und zum Eingreifen gegen Missbrauch, und zwar im Rahmen der bundesweiten Fortbildungsoffensive 2010 bis 2014 für stationäre Einrichtungen. Dieses Programm wurde mit Förderung des Bundesfamilienministeriums aufgelegt, nachdem die Vorgänge an der Odenwaldschule und in Heimen ans Licht kamen. Wildwasser Gießen gehört zu deutschlandweit 18 Fachstellen, die dafür ausgewählt wurden.



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Artikel vom 07.08.2012 - 22.00 Uhr
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