Verbraucherzentrale: Bei Internet-Abzocke »auf keinen Fall zahlen«
Gießen (si). Sie werben mit Kochrezepten, Routenplanern oder Hilfe bei den Hausaufgaben. Und sie bieten Programme zum Herunterladen von Musik oder Filmen an. Dem Eindruck nach sind es kostenlose Angebote - und dieser Eindruck ist offensichtlich gewollt.
Dabei handelt es sich bei Anbietern wie opendownload.de oder softwaresammler.de um »Abzocker«, wie Verbraucherschützer bundesweit warnen. Viele Kunden merken es leider erst dann, wenn sie - völlig unerwartet - eine Rechnung erhalten. Hier geht es nicht um Einzelfälle. Eine einzige Firma, die Mannheimer Content Services Limited, soll im April und nur für ihre Seite »opendownload.de« bundesweit 170 000 Rechnungen zu je 96 Euro verschickt haben. Dieser Anbieter ist auch bei der Verbraucherzentrale Hessen hinlänglich bekannt. In der Gießener Niederlassung drehe sich inzwischen jedes zweite Beratungsgespräch um unseriöse Internetanbieter, sagte Mitarbeiterin Angelika Winkler gestern der Allgemeinen Zeitung.
Treffen kann es jeden, auch auf Seiten, die ganz unverfänglich klingen: grusskartenversand.com, gehaltsabrechner.de oder outlets-fabrikverkauf.net. Die Warnlichter sollten schon dann angehen, wenn Mail- und Wohnadresse abgefragt werden, so der Rat der Verbraucherschützer. Beispiel »softwaresammler.de«. Dort kann man die neueste Version des Browers »Firefox« herunterladen. Sie ist eigentlich kostenlos - hier aber nicht. Wer den Download starten will, muss erst »Mitglied« werden, also persönliche Daten hinterlassen. Besonders dreist: Bestellen kann nur, wer auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Schon beim nächsten Klick wird es teuer: »96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro)«. Angeblich hat man nämlich einen Vertrag abgeschlossen, und den gleich über zwei Jahre. Den Hinweis darauf hat das Unternehmen so gut versteckt, dass es die allermeisten Kunden gar nicht mitkriegen.
Rechnungen verschickt die »Content Services Limited« offenbar nicht oder zumindest nur in Ausnahmefällen. Dafür gibt es dann Mahnungen - und zwar gleich vom Anwalt. Das Mannheimer Unternehmen arbeitet dabei beispielsweise mit dem Rechtsanwalt Olaf Tank (Osnabrück) zusammen, vor dem im Internet ebenfalls vielfach gewarnt wird. Er macht dann neben den »Hauptforderungen« auch noch Mahnkosten, Gebühren und eine Auslagepauschale geltend. Unterm Strich kommen so 138 Euro zusammen - ein lohnendes Geschäft für eine Leistung, die es eigentlich kostenlos gibt.
Nach diesem Muster arbeiten auch andere Anbieter, mit dem gleichen Ergebnis: »Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnungen und Inkassobriefen eingeschüchtert. Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst«, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dabei lautet ihr wichtigster Tipp: »Auf keinen Fall zahlen!«.
Schon wenn ein Anbieter den Eindruck erwecke, dass sein Angebot kostenlos sei, könne kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen, sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. Die Kosten müssten deutlich gemacht und dürften auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Daran scheiterten bereits die allermeisten Abzocker. Im Übrigen dürfe im Internet das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Es gebe hier eine 14-tägige Widerrufsfrist, die erst beginne, wenn der Käufer schriftlich belehrt worden sei. Kinder und Jugendliche bräuchten grundsätzlich die Einwilligung der Eltern, um einen Vertrag abzuschließen. Liege die nicht vor, bestehe sowieso keine Zahlungspflicht. Unerheblich ist es, wenn sich die Kinder am Computer älter gemacht haben, um den Vertrag abschließen zu können. »Eltern haften in diesem Fall nicht.«
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
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