Universität zieht erste Konsequenzen aus "Bildungsstreik"
Gießen (si). Drei Monate nach Ende des Gießener Studentenstreiks sind jetzt erste konkrete Vereinbarungen zwischen Hochschulleitung, Fachbereichen und Studierenden absehbar.
Sie betreffen die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen bzw. die erlaubten Fehlzeiten - ein Thema, das im studentischen Forderungskatalog ganz oben angesiedelt war. Der Vorschlag der nach den Protesten gegründeten »Monitoring-Gruppe« hierzu sieht vor, dass die Kriterien für die notwendige Anwesenheitsquote viel genauer definiert werden müssen. In der Praxis dürfte sich damit die Präsenzpflicht deutlich verringern und folglich auch die zeitliche Belastung der Studierenden sinken.
In den früheren Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen war die Anwesenheitspflicht oft gar nicht geregelt. In den Bestimmungen für die modularisierten und gestuften Studiengänge wurde dann der Begriff der »regelmäßigen aktiven Teilnahme« eingeführt - ohne genau zu definieren, was das eigentlich heißt. Auch die meisten speziellen Ordnungen der Fachbereiche, die die Anforderungen für einzelne Fächer regeln, übernahmen diese Formulierung oder setzten sie stillschweigend voraus, präzisierten sie aber nicht.
Dabei zeigte sich, dass Studierende teils schon bei zwei Fehltagen in gesamten Semester nicht zur entsprechenden Teilprüfung zugelassen wurden - mit der Folge, dass sie unter Umständen mit einem kompletten Studienhalbjahr in Verzug gerieten. Das empfanden viele als unzumutbar und unvereinbar mit der akademischen Freiheit: »Die generelle Anwesenheitspflicht muss abgeschafft werden, da sie eine Entmündigung der Studierenden darstellt. Freiwillige Anwesenheit ist Voraussetzung für erfolgreiches Lernen«, formulierte die »Gießener Erklärung«, in der die Kommilitonen ihrer Forderungen zusammengefasst hatten. Studierenden mit Kind oder mit Behinderungen und solchen, die neben dem Studium arbeiten müssen - nach Untersuchungen jobben zwei Drittel regelmäßig - sei die eng gefasste Präsenzpflicht noch weniger zumutbar; sie führe häufig direkt zum Studienabbruch, hieß es.
Nach der jetzt gefundenen Regelung sollen die Fachbereiche weiterhin grundsätzlich die Freiheit haben, die Präsenzpflicht nach eigenen Vorstellungen zu regeln; auch rigide Bestimmungen sind damit möglich. Gleichzeitig sollen die Studierenden aber nicht mehr unter unbestimmten Präzisierungen leiden. Wenn sich die Fachbereiche in ihren speziellen Ordnungen nicht weiter äußern, darf die Prüfungszulassung gar nicht mehr von der Anwesenheit abhängig gemacht werden. Wenn sie den Begriff der »regelmäßigem aktiven Teilnahme« übernehmen, müssen sie ihn definieren. Konkretisieren sie ihn nicht, soll es ausreichen, wenn die Studierenden bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend waren. Es handele sich um einen »Kompromiss, den wir akzeptieren können«, sagte Falk Rößler, studentisches Mitglied in der Monitoring-AG, der Allgemeinen Zeitung.
Der Vorschlag soll nun als gemeinsame Empfehlung in die Hochschulgremien gehen, die sich mit der Studienreform befassen. Dass sie sich daran orientieren, gilt als ausgemacht. Die Arbeitsgruppe selbst tagt wieder in drei Wochen.
Nach Angaben der Studierenden hat das Präsidium auch eine bessere Öffentlichkeitsarbeit zugesichert. Demnach werden Neuigkeiten zur Studienreform künftig direkt auf der Homepage der Universität (www.uni-giessen.de) veröffentlicht und die Hochschulmitglieder per Rundmail informiert.
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