Gießen (pd). Die Gießener Anklagebehörde hat das Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer eines Radbaggers, der am Morgen des 20. Januar in der Philosophenstraße eine 43-jährige Radfahrerin überrollt hatte, eingestellt.
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Wäre es nicht Sache der Verhandlung gewesen, Zeugen zu vernehmen, die Nebenkläger zu hören und dann von einem Unabhängigen Gericht entscheiden zu lassen?
In Gießen wurde schon einmal ein Ermittlungsverfahren geräuschlos eingestellt, ohne es zur Verhandlung kam.
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