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Tödlicher Unfall: Angehörige sehen viele "Ungereimtheiten"

Artikel vom 23.06.2012 - 13.00 Uhr

Tödlicher Unfall: Angehörige sehen viele "Ungereimtheiten"

Gießen (pd). Die Gießener Anklagebehörde hat das Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer eines Radbaggers, der am Morgen des 20. Januar in der Philosophenstraße eine 43-jährige Radfahrerin überrollt hatte, eingestellt.

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Nach dem Unfall war der Straßenabschnitt, auf dem die Radlerin ums Leben gekommen war, gesperrt worden. (Foto: kan)
Ein für eine Anklageerhebung notwendiger hinreichender Tatverdacht bezüglich einer fahrlässigen Tötung und einer Verkehrsunfallflucht habe sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Die Frau war noch an der Unfallstelle verstorben, der Baggerführer hatte seine Fahrt fortgesetzt und war am Nachmittag aufgrund von Zeugenhinweisen festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung des Verfahrens in ihrem dreiseitigen Schreiben unter anderem damit, dass dem Beschuldigten mit hinreichender Sicherheit hätte nachgewiesen werden müssen, dass er den Tod der Verstorbenen durch »pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr notwendigen Sorgfalt« verursacht habe. Ein solches Handeln habe »letztlich nicht festgestellt werden« können.

Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings nicht. Die Angehörigen der getöteten Radfahrerin haben gegen die Entscheidung der Gießener Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Frankfurt einlegt. Wie Sabine Stahl, die die Familie der 43-Jährigen als Nebenklägerin vertritt, im Gespräch mit der Gießener Allgemeinen Zeitung erklärte, gebe es in der Angelegenheit »jede Menge Ungereimtheiten«.

 

Sorgfaltspflicht verletzt

 

Die beginnen für die Rechtsanwältin mit den Behauptungen der Anklagebehörde, an der Jacke des Opfers hätten sich keine Reflektoren befunden und ihre Jacke habe wahrscheinlich die Rückleuchte des Fahrrads verdeckt. »Die Staatsanwaltschaft arbeitet sehr stark mit Unterstellungen«, empört sich die Rechtsanwältin. So halte die Behörde dem Fahrer entschuldigend zugute, dass sein Sichtfeld aufgrund der baulichen Bedingungen des Fahrzeugs »stark eingeschränkt war und die Sichtabdeckung durch den schwenkbaren, rechts angebrachten Arm des Baggers bereits bei einem Abstand von zehn Metern vor dem Fahrrad einsetzte«. Der Beschuldigte sei nach Zeugenaussagen ziemlich weit rechts gefahren. Aufgrund der dargelegten Umstände habe er die Radlerin möglicherweise nicht sehen können. Der Nachweis einer »kausalen Sorgfaltspflichtverletzung« sei daher nicht mit Sicherheit möglich, folgert die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwältin Stahl sieht jedoch genau in der Tatsache, dass die Bedingungen in puncto Verkehrssicherheit nicht den Vorschriften entsprachen, eine entscheidende Verletzung der Sorgfaltspflicht. Die Anklagebehörde schreibt weiter, dass dem Beschuldigten selbst bei korrekter Stellung des Baggerarms, der offenbar nicht nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingestellt war, »lediglich für eine Sekunde ein kurzes und relativ kleines Sichtfenster entstanden wäre«. Diese Behauptung tauche in dem nach dem Unfall erstellten Gutachten nirgends auf, betont die Anwältin. Ferner gehe die Staatsanwaltschaft weiter von der Annahme aus, das Opfer sei unbeleuchtet gewesen. Fakt sei jedoch, dass das Rücklicht des Fahrrads noch nach dem Unfall gebrannt habe.

Die Frau habe zum Unfallzeitpunkt rechts neben der Fahrbahn auf dem Seitenstreifen gestanden. Dort habe sie der Bagger erfasst. Reifenspuren seien auf der Erde erkennbar gewesen. Für die Staatsanwaltschaft sei der 65-Jährige »nicht verkehrsordnungswidrig von der Straße abgekommen«. Ohne Bedeutung sei für die Behörde zudem, ob der Beschuldigte eine »zu tragende Brille nicht nutzte oder zur Tatzeit mit einem Mobiltelefon telefonierte«. Auch diese Punkte möchte die Nebenklagevertreterin durch weitere Untersuchungen geklärt wissen.

Nicht nachzuweisen sei dem Fahrer, dass er den Unfall bemerkt haben müsse. Er habe an der Unfallstelle vermutlich ein »undefiniertes Rütteln« wahrnehmen können. Dies habe er jedoch für ein Schlagloch oder einen Stein halten können. Der Mann sei regelmäßig auf der Strecke unterwegs. Er hätte wissen müssen, dass es dort keine Schlaglöcher gibt, so Rechtsanwältin Stahl, für die es ferner nicht nachvollziehbar ist, dass der 65-Jährige seinen Führerschein behalten durfte.

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Artikel vom 23.06.2012 - 13.00 Uhr
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Leserkommentare
(24.06.2012 09:34)
developer
Kann nicht nachvollziehen
...mit welcher Begründung hier das Ermittlungsverfahren eingestelt wurde. Es wäre ja ein Freibrief für viele Fahrer von unübersichtlichen Baufahrzeugen.
Wäre es nicht Sache der Verhandlung gewesen, Zeugen zu vernehmen, die Nebenkläger zu hören und dann von einem Unabhängigen Gericht entscheiden zu lassen?
In Gießen wurde schon einmal ein Ermittlungsverfahren geräuschlos eingestellt, ohne es zur Verhandlung kam.
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Justiz-Kein-Bonus-kein-Malus-fuer-Neffen-von-Bouffier-_arid,249905_costart,1_regid,1_puid,1_pageid,113.html
(23.06.2012 14:26)
Leser
Weitere Ungereimtheiten
Beim zweiten Lesen fallen mir weitere Ungereimtheiten auf:
Eine Radfahrerin, die auf dem Seitenstreifen STEHT, muss nicht beleuchtet sein. Es gibt weder für Radfahrer noch für Fußgänger eine Pflicht, Reflektoren an Kleidungsstücken zu tragen.
Die Straße ist an der Stelle mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet und selbst wenn sie es nicht wäre: Es gilt in Deutschland nach § 3 der StVO das Sichtfahrgebot: Selbst auf unbeleuchteten Straßen darf ein Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren, dass er noch vor unbeleuchteten Hindernissen und Verkehrsteilnehmern anhalten kann.
(23.06.2012 14:00)
Leser
Unglaublich
Erst einmal vielen Dank für diesen guten Artikel. Der Gießener Anzeiger hat nämlich nur einen unverständlichen Artikel veröffentlicht.
Zum konkreten Fall kann ich den Angehörigen nur danken, dass sie hier Beschwerde eingelegt haben. Es ist immer wieder festzustellen, dass Tötungen im Straßenverkehr als unvermeidlich und nicht strafbar dargestellt werden. Schlimm, dass die Gießener Staatsanwaltschaft genau diese Linie verfolgt, die völlig inakzeptabel ist. Der Fall zeigt aber auch, dass es mittlerweile als völlig normal angesehen wird, dass Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sind, bei denen es nahezu selbstverständlich ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Gebrauch zu Toten Personen führen. Hier muss auch der Gesetzgeber handeln und diese Fahrzeuge aus dem Straßenverkehr fern halten oder mit entsprechende Technik nachrüsten lassen.
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