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Tierquälerei: Gericht verbietet Gießener die Fischzucht

Artikel vom 03.01.2012 - 14.53 Uhr

Tierquälerei: Gericht verbietet Gießener die Fischzucht

Gießen (kan). Am Landgericht wurde am Montag ein Gießener zu einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen Tierquälerei verurteilt. Zugleich wurde dem 49-Jährigen verboten, sich in den nächsten drei Jahren mit Haltung, Zucht und von Handel von Fischen zu beschäftigen.

Zu viele Fische in trüber, stinkender Brühe, teilweise verkrüppelt: 500 Euro sollte ein Tierpfleger aus Gießen zahlen, weil er seine Fische unter widrigen Umständen gehalten haben soll. So hatte es das Amtsgericht im Mai entschieden. Der Staatsanwaltschaft war das aber zu wenig, sie legte Berufung ein. Gestern wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt, in Abwesenheit des Angeklagten, der nicht zum Termin gekommen war. Der 49-Jährige muss jetzt 1500 Euro zahlen (150 Tagessätze). Darin ist neben der Strafe für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz auch eine Geldstrafe aus einem anderen Verfahren enthalten. Wegen einer falschen Versicherung an Eides statt war der Gießener im März zu einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun in die Gesamtstrafe einbezogen.

Was den Angeklagten, der derzeit eine Ausbildung zum Tierpflegemeister macht, aber noch härter treffen dürfte: Die Dritte Kleine Strafkammer um Richter Dr. Johannes Nink entschied, abgesehen von denjenigen Tieren, mit denen er im Rahmen seiner Ausbildung zu tun hat.

Zu wenig Wasser in den großen, dunklen Behältern, eine zu schwache Belüftungsanlage, dicke Schlammschicht, das Wasser trüb, übelriechend und zu kalt: So soll der 49-Jährige bis zum April 2009 seine Fische gehalten haben, hieß es im Urteil des Amtsgerichts aus dem Mai dieses Jahres. Die Guppys hatten verkrümmte Wirbelsäulen, Atemnot, waren nur mäßig ernährt und pflanzten sich kaum fort. Die Becken, die in verschiedenen Gebäuden untergebracht waren, sollen nur schwer zugänglich gewesen sein. Der Angeklagte hatte damals behauptet, die Verkrüppelungen seiner Tiere seien durch die Erschütterungen der Betonarbeiten an der nahen Baustelle am neuen Rathaus entstanden. Das jedoch hielten zwei Zeugen – ein Fischzüchter und ein Tierarzt – für ausgeschlossen.

Während bereits das Verfahren gegen ihn lief, züchtete der 49-Jährige offenbar weiter – ohne Verbesserung für die Fische. Das geht aus einem Schreiben des Hessischen Landeslabors hervor. Darin heißt es, dass dem Angeklagten Strom- und Wasser abgestellt wurden, weil er die Rechnung nicht bezahlt hatte. Bei einer Begehung im Juli 2010 wurde dann bemerkt, dass der Tierpfleger seine Fische ohne ausreichende Heizung, Belüftung und frisches Wasser hielt. Einer angeordneten Räumung soll er nur teilweise nachgekommen sein, die übrigen Fische versorgte er über eine Notstromversorgung vom Nachbargrundstück. Daraufhin wurden sie in die Hände der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische gegeben, wo nach einigen Tagen viele von ihnen an Fischtuberkulose als Folge der schlechten Haltung starben.

Dieser zweite Fall ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens, in dem noch nicht verhandelt wurde. Trotzdem sah Staatsanwältin Dr. Susanne Plettner dadurch die Gefahr, dass der Angeklagte auch in Zukunft gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde. Richter Dr. Nink hatte Probleme damit, ein lebenslanges Berufsverbot zu verhängen. »Es geht hier nicht um Tierquälerei aus Spaß, sondern um eine schlampig geführte Tierzuchtanlage«, sagte er. Dennoch schloss er sich dem Antrag der Staatsanwältin auf das dreijährige Verbot an, das womöglich ein »Warnschuss« sein könne.

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Artikel vom 03.01.2012 - 14.53 Uhr
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