Gießen (kan). Am Landgericht wurde am Montag ein Gießener zu einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen Tierquälerei verurteilt. Zugleich wurde dem 49-Jährigen verboten, sich in den nächsten drei Jahren mit Haltung, Zucht und von Handel von Fischen zu beschäftigen.
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Foto: kan
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