Therapie soll 19-Jährigen von Kinderpornografie fernhalten
Gießen (ti) Ein 19-jähriger Gießener wurde am hiesigen Amtsgericht wegen Erwerbes und Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt: Dem Schüler wurde die Weisung erteilt, eine einjährige Therapie zu machen.
Er würde nie einem Kind etwas antun, beteuerte der Angeklagte. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten ihm. Nun soll der bisher unbescholtene 19-Jährige mittels einer einjährigen Therapie sein gefährliches Interesse in den Griff bekommen. Auf seinem Computer waren im vergangenen Jahr etliche Filme und Fotos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden. Details darüber wurden in dem Verfahren am Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit thematisiert. Über das Instant-Messaging-Programm ICQ war dem Schüler aus Gießen im März 2009 ein solches Bild angeboten und gesendet worden. Doch dabei war es nicht geblieben. Über eine Internettauschbörse lud er sich in den Folgemonaten weiteres Material auf seinen Rechner herunter.
»Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut«, räumte der Angeklagte reuevoll ein. Es sei eine »ganz blöde Idee« gewesen, aber er wolle nicht bestreiten, dass er ein Interesse an diesen Darstellungen hatte. Auch nicht sein Wissen darüber, dass er mit seinem Handeln Leute unterstützte, die Kindern so etwas antun. Beim ersten Mal habe er nicht darum gebeten, »das auf keinen Fall«, aber danach sei er von sich aus aktiv geworden.
Amtsanwalt Jochen Streiberger erkannte an, dass sich der 19-Jährige mit der Problematik auseinander gesetzt hatte. »Er macht einen guten Eindruck auf mich«, sagte er in seinem Plädoyer und gab seiner Hoffnung Ausdruck, »dass das hier einmalige Vorfälle bleiben«. Da in seinen Augen Arrest oder Arbeitsstunden »dem Geschehenen und dem Angeklagten nicht gerecht« würden, beantragte er im Rahmen einer Weisung eine Therapie anzuordnen. Dem hatte der junge Mann zuvor bereits zugestimmt.
Und so geschah es. Jugendrichterin Sabine Tremmel-Schön verurteilte den Angeklagten wegen Erwerbes und Besitzes kinderpornografischer Schriften und erteilte ihm die Weisung, eine einjährige Therapie zu machen. »Ich möchte sicher gehen, dass das aufgearbeitet wird und mit Ihrer Zustimmung verhindern, dass es noch mal vorkommt.« Bricht er die Therapie vorzeitig ab, droht dem Gießener bis zu vier Wochen Jugendarrest.
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