Städtische Friedhofsgebühren sind vergleichsweise günstig
Gießen (mö). Als das Stadtparlament Ende vergangenen Jahres eine Erhöhung der Friedshofsgebühren beschloss, war die Empörung insbesondere in den Ortsbeiräten und der heimischen Bestatterbranche, dessen in Wettenberg-Launsbach ansässiger Dachverband von einem »ethisch nicht zu rechtfertigenden Schritt« sprach, groß.
Impression vom Rodtbergfriedhof, dessen Nutzung auch nach der Gebührenerhöhung relativ günstig bleibt. (Foto: Schepp)
Gut ein halbes Jahr später hat es die für das Friedhofsamt zuständige Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich schriftlich, dass die - in der Tat teilweise drastischen - Erhöhungen mit Blick auf vergleichbare hessische Städte angemessen waren. Denn bei einem landesweiten Gebührenvergleich des Steuerzahlerbundes rangiert Gießen sogar eher im hinteren als im vorderen Mittelfeld.
Der Bund der Steuerzahler Hessen und die Verbraucherinitiative Aeternitas hatten die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren in rund 60 hessischen Städten, die über 20 000 Einwohner zählen, verglichen und dazu am Mittwoch in Wiesbaden eine Studie vorgestellt. Dem Anhang dieses Gutachtens lässt sich entnehmen, dass die Stadt Gießen bei keiner Gebührenart im Vorderfeld der teuren Kommunen rangiert. Am weitesten vorne liegt Gießen noch bei den Kosten, die beim Erwerb und der Bestattung in einem Reihenerdgrab entstehen. Die Nutzungsgebühr in Höhe von 1114 Euro plus Bestattungsgebühren in Höhe von 900 Euro führten in der Summe zu 2014 Euro und Rang 23 unter den 60 Städten. Beim etwas teureren Wahlerdgrab kommt Gießen mit zusammen 2222 Euro sogar nur auf Platz 42. Zum Vergleich: Spitzenreiter ist hier Bad Nauheim mit 3310 Euro. Auch bei den Urnenbestattungen muss in anderen Städten deutlich mehr gezahlt werden. Mit 805 Euro für Grabnutzung und Bestattungsgebühr liegt Gießen mit Rang 32 in der Mitte, beim Urnenwahlgrab bedeuten 983 Euro sogar nur Platz 40. Ähnlich verhält es sich auch bei anderen Bestattungsarten; bei der in Gießen zum 1. Januar neu eingeführten Urnenbestattung in einem Baumgrab bedeuten die Kosten von 1406 Euro den Platz elf unter 19 Städten, die diese Form anbieten.
Etwas relativiert wird diese für Gießen recht günstige Bilanz durch die Tatsache, dass in vielen untersuchten Kommunen für die Nutzung der Trauerhalle, der Orgel oder für Sargträger keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden, wie das in Gießen der Fall ist. Und: Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gebührenanpassung vollzieht sich in zwei weiteren Schritten endgültig bis 2013, während der Steuerzahlerbund die seit dem 1. Januar 2010 gültigen Gebühren und damit nur den ersten Schritt zur Grundlage seiner Begutachtung gemacht hat. Da es im Landkreis Gießen keine weitere Kommune mit über 20 000 Einwohnern gibt, gibt die Studie auch keine Antwort auf die Frage, ob es für Hinterbliebene - aus rein monetären Gesichtspunkten - Sinn macht, einen Angehörigen im Umland zu bestatten.
In ihrer Untersuchung verzichten der Steuerzahlerbund und Aeternitas auf Kritik an den besonders teuren Kommunen, weil örtliche Bedingungen berücksichtigt werden müssten, die die Kosten für die Friedhofsbewirtschaftung nach oben treiben könnten. Gleichwohl wird generell mehr Effizienz eingefordert, wozu aus Sicht der beiden Organisationen ein Flächenmanagement im Bereich der Friedhöfe, im Fall von Investitionen eine Mengenbedarfsanalyse, die Zusammenarbeit von Kommunen und die Berücksichtigung neuer Trends in der Friedhofskultur gehören. Letztgenanntem Punkt ist in Gießen durch die Änderung der Friedhofsordnung - Stichwort Baumgräber - bereits Rechnung getragen worden. Einen Friedwald wie in Laubach soll es in Gießen dagegen nicht geben.