Gießen (mö). Ein solches Ansinnen hat es im Gießener Stadtparlament bislang nicht gegeben. Auf Antrag der Linksfraktion soll sich die Stadtverordnetenversammlung mit einer Entschließung in ein laufendes Strafverfahren vor dem Gießener Amtsgericht einmischen.
Blickpunkt: Mach's dir selbst!
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In Artikel 20 GG wird die Gewaltenteilung definiert.
Ein Entschliessungsantrag der Linken im Stadtparlament zu einem laufenden Gerichtsverfahren ist die Aufforderung der Stadtverordneten, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Linken verfassungsfeindlich sind und ihre eigenen Interessen gegen geltende Gesetze und demokratische Mehrheiten mit allen Mitteln durchsetzen wollen.