Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Stadt » Übersicht »

Stadt will Spielapparatesteuer erhöhen

Artikel vom 03.08.2011 - 11.54 Uhr

Stadt will Spielapparatesteuer erhöhen

Gießen (kw). 390 Spielautomaten stehen zur Zeit in der Stadt Gießen - 120 davon in Gaststätten, alle anderen in den mittlerweile 14 Spielhallen im Stadtgebiet. Ihr Betrieb wird ab dem kommenden Jahr teurer: Die Stadt verlangt dann 13 Prozent der Bruttokasse als Spielapparatesteuer.

kw-Stehsatz-B_112740_4c_2
Lupe - Artikelbild vergrössern
Bisher nimmt die Stadt jährlich 560 000 Euro Spielapparatesteuer ein, demnächst könnten es 630 000 Euro sein. (Foto: dapd)
Das hat der Magistrat jetzt beschlossen, erläuterte Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz am Dienstag bei der Magistrats-Pressekonferenz.

Die Steuererhöhung solle zum einen der Spielsuchtgefahr entgegenwirken, erläuterte die OB. Außerdem könne die Stadt sich über Mehreinnahmen freuen. Bisher erhält die Stadt jährlich 560 000 Euro an Spielapparatesteuer. Wenn es bei der bisherigen Automaten-Anzahl bleibt, kämen rund 70 000 Euro pro Jahr hinzu.

Neu ist eine sogenannte Mindestbetragsregelung für Automaten mit Gewinnmöglichkeit. Spielhallen-Betreiber müssen für so ein Gerät auf jeden Fall 70 Euro monatlich abführen, Gastwirte 35 Euro; bei gutem Umsatz greift die 13-Prozent-Regel. Nach oben gibt es keine Grenze mehr mit einer Ausnahme: Für Automaten, die sexuelle Handlungen oder Gewalt darstellen oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, gilt eine Höchstbetragsregelung von 350 Euro im Monat.

Die Stadt könne die Steuer nicht beliebig erhöhen, erläuterte Grabe-Bolz. Denn wenn die Kommunen ungewöhnlich hohe Sätze verlangen, folgten in der Regel langwierige Rechtsstreitigkeiten über Jahre, in denen die Stadt dann gar keine Einnahmen hat. Die Gerichte pochten darauf, dass die Abgabe die Branche nicht »erdrosseln« dürfe. Die jetzt geplante Erhöhung orientiere sich an Empfehlungen des hessischen Städtetags.

Eine Rückdrängung der Spielhallen und Automaten liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt: Dafür wären strengere Regelungen im Ordnungs- und Bauordnungsrecht notwendig.

Der Antrag ging aus von der Koalition aus CDU. Grünen und FDP. Letztlich entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, die das nächste Mal am 1. September tagt.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 03.08.2011 - 11.54 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang