Stadt lässt herrenlose Fahrräder am Bahnhof entfernen
Gießen (pm). Im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Fußgängerbrücke in Richtung Alten Wetzlarer Weg fallen immer wieder fahruntaugliche bzw. herrenlose Fahrräder auf. Teils handelt es sich nur noch um Schrott. Sie versperren die von Bahn und Stadt angebotenen legalen Fahrradabstellmöglichkeiten.
Ab kommenden Montag durchforstet die Stadt den Bereich um den Bahnhof nach ungenutzten Rädern und »Fahrradschrott«. (Foto: Schepp)
In der kommende Woche werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes solche Räder mit einer Banderole markieren. Wenn sie nach zwei Wochen dort immer noch stehen, lässt die Stadt sie entfernen. Beschlagnahmte Räder werden 14 Tage lang aufbewahrt, bevor sie verwertet werden. Sie können innerhalb dieses Zeitraums gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises ohne Anspruch auf Schadensersatz beim Stadtreinigungs- und Fuhramt, Schlachthofstrafe 40, nach Terminabsprache mit dem Ordnungsamt (Tel. 06 41/306 14 03) wieder abgeholt werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt hier vorgehen will, wäre mal interessant, denn allein für Schrottfahrräder gibt es eine Grundlage zur Entfernung. "Herrenlosigkeit" kann die Stadt gar nicht feststellen, denn fahrbereite Räder dürfen beliebig lange abgestellt werden, weil für Fahrräder keine Parkzeitbegrenzung gilt. Auch die Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen ist viel zu gering, denn Fundgegenstände müssen mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Wenn also ein fahrtüchtiges Fahrrad entfernt werden sollte, hat der Eigentümer selbstverständlich ein Recht auf Schadensersatz. Die Stadt überschätzt hier ihre rechtlichen Möglichkeiten maßlos.
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"Herrenlosigkeit" kann die Stadt gar nicht feststellen, denn fahrbereite Räder dürfen beliebig lange abgestellt werden, weil für Fahrräder keine Parkzeitbegrenzung gilt.
Auch die Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen ist viel zu gering, denn Fundgegenstände müssen mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt werden.
Wenn also ein fahrtüchtiges Fahrrad entfernt werden sollte, hat der Eigentümer selbstverständlich ein Recht auf Schadensersatz. Die Stadt überschätzt hier ihre rechtlichen Möglichkeiten maßlos.