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Selbstzensur beim Hessischen Rundfunk?

Artikel vom 01.04.2011 - 08.45 Uhr

Selbstzensur beim Hessischen Rundfunk?

Gießen/Frankfurt (mö). Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das vom Gießener Amtsgericht eingestellte Strafverfahren gegen drei Neffen des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) hat es im Hessischen Rundfunk womöglich einen Akt der Selbstzensur gegeben.

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Den Artikel über das eingestellte Strafverfahren gegen die Neffen des Ministerpräsidenten gibt's nur noch ausgedruckt auf Papier. Im Internet wurde er von der Seite des Hessischen Rundfunks kurz nach der Veröffentlichung entfernt. (Foto: Schepp)
Der öffentlich-rechtliche Sender entfernte zu Wochenbeginn einen Artikel von seiner Internetseite. Am Montag war der Bericht (»Keine Strafe für Bouffiers Neffen«) noch online, am Dienstag nicht mehr.

Leser, die sich für das Thema interessierten und das Netz mit Suchmaschinen wie Google nach entsprechenden Artikeln durchforsteten, stießen zwar noch auf den Eintrag, gelangten von dort aber wohl schon ab Montagabend nicht mehr zu dem Eigenbericht des Senders. Die Leser landen seitdem in der virtuellen Sackgasse von HR-online. Dort wird als Standardbegründung für das Löschen von Inhalten angegeben, dass Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sogenannten »Verweildauern« belegt werden müssten. Um eine Verweildauer-Sperre kann es bei dem besagten Artikel angesichts einer Veröffentlichungsphase von weniger als einem Tag aber nicht handeln.

HR-Sprecher Tobias Häuser sagte auf Anfrage, das Entfernen des Artikels beruhe auf einer redaktionellen Entscheidung. Ein Redakteur der ersten Schicht habe die Geschichte für »meldenswert« gehalten, sein Kollege der zweiten Schicht nicht. Dieser Redakteur habe den Bericht dann deshalb entfernt. »Dieses Recht hat bei uns jeder Redakteur«, erklärte Häuser. Es sei jedenfalls »kein politischer Einfluss« ausgeübt worden, betonte der Pressesprecher.

Die Internet-Redaktion des Hessischen Rundfunks hatte - ebenso wie die Gießener Allgemeine Zeitung - am Montag auf einen Bericht der Frankfurter Rundschau vom vergangenen Samstag reagiert und eine Stellungnahme des Gießener Amtsgerichts zu der Einstellung des Verfahrens, in dem es um die Beteiligung der drei jungen Männer an einer Diskotheken-Schlägerei ging, erbeten. Gegenüber beiden Medien betonte das Gericht, dass kein politischer Druck ausgeübt worden sei, um eine Einstellung des Verfahren zu erreichen.

Wie die AZ in ihrer Berichterstattung am Dienstag stellte auch der Autor von HR-online den Sachverhalt differenziert dar. Unter anderem wurde Gerichtssprecherin Beate Mengel mit der Bemerkung zitiert, wonach die Verwandten des prominenten Politikers und drei weitere Angeklagte »eventuell sogar in Notwehr« gehandelt hatten. Diese ungeklärte Frage, wer mit der Schlägerei überhaupt angefangen habe, sei ein Grund für die Einstellung des Verfahrens gewesen, erläuterte Mengel.

Die aus Sicht des Hessischen Rundfunks »nicht meldenswerte« Geschichte ist auf der Homepage der Gießener Allgemeinen seit Tagen übrigens die mit Abstand meistgelesene.

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Artikel vom 01.04.2011 - 08.45 Uhr
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Leserkommentare
(01.04.2011 09:57)
Harry
Jaja
"Diese ungeklärte Frage, wer mit der Schlägerei überhaupt angefangen habe, sei ein Grund für die Einstellung des Verfahrens gewesen, erläuterte Mengel."
Ich dachte, dafür gibt es Gerichte um zu klären wer "schuldig" ist oder nicht. Aber es lässt hoffen, nach diesem Prinzip kann so gut wie jedes Verfahren eingestellt werden und die Richter können schön lange Urlaub machen. Ah halt, sie müssen ja noch die SchwarzfahrerInnen und Menschen die ihre Strafen nicht bezahlen konnten in den Bau schicken. Hmm, beängstigend, beängstigend was die Bouffier-CDU Clique sich da leistet :(
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