Gießen (srs). Wegen Verabreichung von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen Diebstahls in zwei Fällen und Körperverletzung verurteilte die Siebte Große Strafkammer des Landgerichts einen 26-jährigen Gießener am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Drogen nimmt der junge Mann seit seiner Kindheit zu sich. Seit 2002 spritzt der 26-jährige Gießener Heroin. Im Juni dieses Jahres gefährdete er mit seiner Drogensucht indes nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das seiner Freundin - und des gemeinsamen, ungeborenen Kindes. Mindestens viermal in seiner Wohnung im Anneröder Weg injizierte er Heroin in den Arm der 17-jährigen, schwangeren Lebensgefährtin.
Wortkarg räumte der 26-jährige vor Gericht die Anklagepunkte ein. Er habe seine Freundin allerdings nicht in die Drogenabhängigkeit geführt. Sie habe zuvor Heroin bereits geschnupft. »Hatten Sie denn nicht Bedenken wegen der Kindes?«, fragte ihn der Vorsitzende Richter Hermann Josef Schmidt. Der Angeklagte druckste herum. Mit dem Sohn, dessen Geburt in diesem Monat bevorstehe, sei nach Angaben seiner Freundin »alles in Ordnung«. Die Lebensgefährtin sei mit den Injektionen einverstanden gewesen, führte er weiter aus. »Ich habe sie nicht gezwungen.« Die 17-jährige hatte der Polizei angegeben, er habe sie zum Spritzen des Heroins gedrängt. Die Kammer verzichtete nach dem Geständnis des Angeklagten darauf, die hochschwangere junge Frau in den Zeugenstand zu rufen.
Die Kammer verurteilte den Angeklagten auch wegen zweier Diebstähle am 24. Juni. In einem Gießener Elektromarkt hatte der 26-jährige einen MP3-Player entwendet, dabei hatte er ein Teppichmesser in seiner Jacke mit sich geführt. »Um das Sicherheitsetikett zu entfernen«, gab er vor Gericht an. Der junge Mann hatte zudem in einem Kaufhaus im Seltersweg Parfüm-Flaschen mitgehen lassen. Eine Kundin des Geschäfts, eine 69-jährige Rentnerin aus Gießen, hatte ihn dabei beobachtet, ihn angesprochen und am Arm festgehalten. Der Angeklagte hatte sie daraufhin gestoßen, so dass sie gestürzt war und Prellungen erlitten hatte. »Mein linkes Bein war vom Knie war bis zu den Zehen blau, grün und gelb. Fast vier Wochen konnte ich keinen Schuh anziehen«, berichtete die Dame vor Gericht. Der Angeklagte sprach ihr sein Bedauern aus. »Ich wollte damals nur weg. Ich wollte sie nicht verletzen.«
Der 26-Jährige verfügt nicht über einen Schulabschluss, ist arbeitslos. Mehr als sechs Jahre seines Lebens hat der junge Mann bereits hinter Gittern verbracht - unter anderem wegen schweren Raubs und zahlreichen Diebstählen. Die Kammer gestattete ihm in ihrem Urteil, nach zehn Monaten Haft eine stationäre Drogentherapie zu beantragen. »Sie können noch den Weg in ein normales Leben finden«, sagte Richter Schmidt. Die Kammer schrecke davor zurück, einen 26-jährigen auf Dauer aufzugeben. »Das ist die letzte Chance«, erkannte der Angeklagte. »Ja, das sagt sich so leicht«, erwiderte Schmidt. »Aber die ist ruckzuck weg.“»
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