Schimmliges Fleisch im Kühlhaus: 14000 Euro Strafe
Gießen (ti). Mit einem Strafbefehl über 14000 Euro bedacht wurde am Dienstag ein heimischer Metzgermeister. In seinem Kühlhaus waren im Juli vergangenen Jahres drei Körbe mit Rauchfleisch gefunden worden, das vor Schimmel und schwarzen Käfern nur so strotzte. Es war nicht der erste Verstoß des 47-Jährigen gegen die Hygienevorschriften.
Die Laufkundschaft steht zu Hochzeiten in seinem Laden Schlange. Das Geschäft mit den saftig belegten Brötchen und anderen Fleisch- und Wurstwaren läuft gut. Wüssten die Kunden aber, wie es in den Kühlräumen der Traditionsmetzgerei aussieht, blieben sie ihr vermutlich fern. Dort nämlich waren im Juli vergangenen Jahres drei Körbe mit Rauchfleisch gefunden worden, das vor Schimmel und Fett nur so strotzte. Auch Ungeziefer - genauer gesagt schwarze Käfer - fühlte sich dort offensichtlich wohl. Die Staatsanwaltschaft warf dem 47-Jährigen vor, für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben. Es erging ein Strafbefehl über 14 000 Euro (140 Tagessätze zu 100 Euro). Der Mann legte Einspruch ein und versuchte gestern am Amtsgericht eine Reduzierung der Geldstrafe zu erreichen.
»Wie kommt es zu solchen Zuständen?«, wollte Strafrichterin Beate Mengel wissen. Schimmelpilzkolonien waren auf dem Fleisch mit bloßem Auge zu erkennen gewesen. Mikroskopische Untersuchungen hatten die Bakterienbelastung bewiesen. Im Strafbefehl, den Oberamtsanwalt Udo Moch verlas, war von »hochgradigen sensorischen Veränderungen« der Ware die Rede.
»Dieser Bereich war die ganze Zeit überhaupt nicht benutzt«, versuchte sich der Unternehmer herauszureden. Angesichts ähnlicher Vorfälle in jüngster Vergangenheit wirkte dies jedoch wenig glaubhaft. Bereits im Oktober 2008 war er wegen verschimmelter Würstchen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Jahr zuvor war ein Verfahren wegen Gammelfleisches gegen eine Geldstrafe von 2500 Euro eingestellt worden. »Das darf bei einem sauberen Betrieb überhaupt nicht vorkommen«, sagte die Richterin.
Der Anklagevertreter, den die Häufigkeit der Vorfälle sichtlich schockierten, ging mit ihr konform: »Das Amt ist ja ständiger Gast bei Ihnen.« In seinen Augen führe der Angeklagte seinen Betrieb »ohne ausreichende Verantwortlichkeit«. Auch der Verkauf so genannter Suxhuk-Würstchen, die nur wertgemindert mit dem Zusatz »leicht fauligem, muffigem, brenzligem und saurem Geruch und Geschmack« verkauft werden dürften, biete der Unternehmer tonnenweise an. Für eine alteingesessene Gießener Metzgerei in Mochs Augen untragbar. Er legte dem 47-Jährigen nahe, seinen Einspruch zurück zu ziehen, was dieser tat.
Dass er sich noch einmal für eine Geldstrafe entschieden habe, »ist eigentlich schon fast eine Gnadenentscheidung für Sie«, versichertee der Oberamtsanwalt. »Aus meiner Sicht stehen Sie kurz vor einer Freiheitsstrafe.«
Na , das war doch gar nicht so schwer,herauszufinden wer der Metzger ist. Einfach auf den Meisterbrief schauen und das Alter in Wießeck vergleichen. Na dann guten Appetit. Frettchen du bist doch supper gewesen mit deiner Eingrenzung. Ich vergebe dir Platz 1
(14.03.2010 17:05)
Polizei@bio-muesli.net
Humor
Dieser Artikel hat es in sich ! @Frettchen , mit deiner ersten Vermutung liegt du verdammt gut ! Es geht ja aus den Artikel hervor , es gibt nur ein Metzger wo das Alter und das Produkt >>Suxhuk
(12.03.2010 08:42)
altgiessen
Ekel-Metzger
Ich bin noch immer nicht "unten" - so regt mich das auf. Wir reden hier nicht von einem Kavaliersdelikt, sondern um den schlampigen Umgang mit Lebensmitteln. Lebensmitteln! Dass ein Täter, der zum 3. Mal wegen so etwas angeklagt wird, mit einer Geldstrafe davon kommt, ist unfassbar. Allerdings: War es nicht genauso vor Jahren, als diverse Großfleischereien Ekelfleisch produzierten? Auch hier: Geldstrafen - worüber sich die "sauberen" Herren ins dreckige Fäustchen gelacht haben. Schlimm ist es für die Metzgereien in Giessen, die nichts mit der Sache zu tun haben, aber jetzt durch die Gerüchteküche müssen.
(11.03.2010 17:38)
Frettchen
Eingrenzung...
man kann das ganze ja mal versuchen einzugrenzen...unter alteingesessene Metzgerei,fallen mir nur drei Stück ein...1.Giessenerstr. in Wieseck...2.Bleistr....3.in der Nähe des Marktplatzes.....
(11.03.2010 09:51)
Hesse_deaktiviert
Konsequenz
Ich sehe nur eine Möglichkeit, mich vor dem Giessener "Abfallverwerter" zu schützen. Ich kaufe NICHTS bei Giessener-Metzgereien. Würden das viele tun, würden die ordentlichen Metzger schnell dafür sorgen, dass so eine SAUEREI nicht mehr vorkommt.
(11.03.2010 08:41)
Frettchen
Unfassbar.....
Ich finde es unfassbar das in so einem Fall, im Sinne des Verbraucherschutzes nicht der Name der Metzgerei genannt werden darf!!! Unglaublich......
(11.03.2010 07:56)
altgiessen
Ekel-Metzger
In solchen Fällen fordere ich: Ross und Reiter nennen. Es sollte auch im Interesse der "sauber" arbeitenden Metzger bzw. Lebensmittelbranche sein, dass man weiss, wo man besser nicht hingeht. Eine Geldstrafe halte ich für unangemessen - der Laden gehört dichtgemacht. Aus.
(10.03.2010 08:19)
Hesse_deaktiviert
DATENSCHUTZ
Zum Glueck gibt es den Datenschutz und der doofe Kaeufer wird nicht erfahren, welches Geschaeft er meiden muesste.
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
halten Sie davon?
Einfach auf den Meisterbrief schauen und das Alter in Wießeck vergleichen.
Na dann guten Appetit.
Frettchen du bist doch supper gewesen mit deiner Eingrenzung.
Ich vergebe dir Platz 1