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Samen-Hahn: Planung verhinderte »Gaststättendorf«

Artikel vom 31.05.2012 - 10.00 Uhr

Samen-Hahn: Planung verhinderte »Gaststättendorf«

Gießen (mö). Alle Voraussicht nach wird der Magistrat am heutigen Donnerstag beschließen, dass das Samen-Hahn-Haus im Reichensand abgerissen wird. Der Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes soll nach den Vorstellungen der Stadt bis Anfang August über die Bühne gehen.

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Dieser Beiplan der Stadt gehört zum noch immer gültigen Bebauungsplan »Reichensand«. Diese Planung sieht den Erhalt des Samen-Hahn-Hauses (r.), einen begrünten Innenbereich und eine vier- bis fünfstöckige Randbebauung (v.) mit Anschluss ans heutige Karstadt-Parkhaus (l.) vor.
Aber was kommt danach? Die Stadt will die Grundstückseigentümer verpflichten, an der Ecke Reichensand/Bahnhofstraße ein ähnliches Haus zu bauen. Diese Historisierung hat bereits zu kritischen Reaktionen geführt. Mit einem entsprechenden Baugebot würde die Stadtregierung indes nur konsequent jene Ziele verfolgen, die die Stadtverordnetenversammlung vor nunmehr 22 Jahren im Bebauungsplan »Reichensand« für das Samen-Hahn-Areal definiert hatte.

Diese Planung, die in der Öffentlichkeit in Anspielung auf den Eigentümer damals »Lex Shobeiri« genannt wurde, gewinnt aktuell wieder an Bedeutung. Darauf verwies Bürgermeisterin und Planungsdezernentin Gerda Weigel-Greilich (Grüne) in den letzten Tagen wiederholt. Da war von einem »restriktiven« Plan die Rede, der es verhindere, dass die Eigentümer nach dem Abriss mit dem Areal »machen können, was sie wollen«, wie im Bauausschuss als Befürchtung formuliert wurde. Zudem kam das Argument, mit dem Abriss gewinne das Grundstück schlagartig an Wert. Potenzielle Käufer müssten sich freilich im Klaren sein, dass auch für sie vorerst die Vorgaben des Bebauungsplans aus dem Jahr 1990 gelten.

Mit dem sollte damals den diversen Bebauungsideen des Eigentümers Habibollah Shobeiri ein Riegel vorgeschoben werden. 1988 hatte der Eigentümer bei der Stadt einen Antrag auf Errichtung eines einstöckigen »Gaststättendorfs« auf der Samen-Hahn-Fläche gestellt. Auf der Grundlage der seinerzeit gültigen Bauleitpläne »Stadtmitte I+II« hätte dieses Vorhaben genehmigt werden müssen. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wollten aber unbedingt den Erhalt des »ortsbildprägenden« Gebäudes Samen-Hahn, das als »Eckpfeiler« des noch vorhandenen Altbauquartiers in der Bahnhofstraße »Identitätswert« besitze, wie es dann später in der Begründung der Planung »Reichensand« hieß. Zuvor erließen die Gremien im Februar 1988 eine sogenannte Veränderungssperre, um den Bauantrag Shobeiris nicht positiv bescheiden zu müssen. Die dadurch gewonnene Zeit wurde zur Aufstellung des B-Plans genutzt, der bis heute Gültigkeit besitzt.



Maximal fünfstöckige Bebauung



Neben dem Erhalt des Hauses Reichensand 2/Bahnhofstraße 35, das nach den Vorstellungen des Magistrats nun als Nachbau wiederauferstehen soll, setzt diese Planung unter anderem fest, dass das übrige Grundstück mindestens vier- und höchstens fünfgeschossig bebaut werden muss bzw. darf. In den oberen Stockwerken sieht die Planung eine Wohnnutzung vor, darunter gewerbliche Einheiten, wobei Spielhallen und Geschäfte aus dem Rotlicht-Milieu ausgeschlossen sind. Entstehen könnte außerdem eine Tiefgarage mit bis zu 120 Stellplätzen, die an das »Parkhaus Westanlage« (Karstadt) angebunden werden sollte. Wie einem von der Stadt veröffentlichten Beiplan (siehe Zeichnung) zu entnehmen ist, sollte der Innenbereich zwischen Altbau und Neubebauung frei bleiben und begrünt werden.

Diese Planung, die mit Blick auf das Samen-Hahn-Haus auch eine Erhaltungssatzung enthält, ist auch deshalb noch gültig, weil eine Planänderung im Jahr 2003 im Stadium der Aufstellung steckenblieb. Damals – zuständiger Dezernent war Thomas Rausch (CDU) – wollte das Stadtparlament parteiübergreifend den Weg für eine Neubebauung mit Markthalle, Parkhaus und privater Kita freimachen, dies bei Erhalt der historischen Schaufassaden. Es blieb freilich bei der Ankündigung der Eigentümer, der die Investition bekanntlich nie folgte.

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Artikel vom 31.05.2012 - 10.00 Uhr
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