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Rund 1000 Unterhaltspflichtige zahlen nicht

Artikel vom 19.03.2010 - 21.55 Uhr

Rund 1000 Unterhaltspflichtige zahlen nicht

Gießen (son). Das städtische Jugendamt macht mit einer Postkartenserie auf seine Arbeit aufmerksam. Zu der gehört auch das Eintreiben von Unterhaltsvorschüssen für Kinder.
Eine von zwölf Postkarten, mit denen das Jugendamt derzeit auf sich aufmerksam macht.
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Eine von zwölf Postkarten, mit denen das Jugendamt derzeit auf sich aufmerksam macht.
Aufmerksam und fragend sieht einen der blonde Junge an. »Wer zahlt meinen Unterhalt?«, fragt das Kind den Betrachter der Postkarte, die in diesem Monat neu vom Gießener Jugendamt herausgegeben wurde. Es ist die dritte von insgesamt zwölf Postkarten, mit denen das Jugendamt seine vielfältigen Aufgabenbereiche der interessierten Öffentlichkeit vorstellt. »Der Unterhaltsvorschuss ist eine recht wenig beachtete Sozialleistung«, sagte die in der Unterhaltsvorschusskasse tätige Anja Diefenbach, die gemeinsam mit dem stellvertretenden Jugendamtsleiter Holger Philipp und Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich über ihr Arbeitsfeld berichtete.

»Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für allein- erziehende Elternteile, die vom anderen Elternteil keine oder nur unzureichende Unterhaltsleistungen erhalten«, erklärte Diefenbach.

Im Jugendamt kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dort erhalten die Betroffenen auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche ihrer Kinder. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Anspruch auf die Leistung haben Kinder, die noch keine zwölf Jahre alt sind und bei einem ihrer Elternteile leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind. Seit Januar 2010 werden für Kinder unter sechs Jahren 133 Euro und für ältere Kinder unter zwölf Jahren 180 Euro ausgezahlt.

Unterhaltsvorschuss kann längstens für sechs Jahre beansprucht werden. Die Zahlung endet aber auf jeden Fall, wenn das Kind zwölf Jahre alt ist. Ansprüche auf andere Sozialleistungen werden dadurch nicht ausgeschlossen, finden aber bei der Berechnung häufig Berücksichtigung.

Die Gründe, warum der unterhaltspflichtige Elternteil nicht immer zahle, seien vielfältig, berichtete Diefenbach. »Die meisten sind finanziell einfach nicht in der Lage ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen«, sagte sie. Es gebe aber auch Fälle, in denen sich die Unterhaltspflichtigen der Zahlung entziehen. Hier spielten Gründe hinein wie Konflikte mit dem Ex-Partner, verletzte Gefühle oder eine neue Familienplanung. »Das senkt natürlich die Bereitschaft, für Kinder aus früheren Beziehungen zu zahlen«, sagte Diefenbach. In solchen Fällen werde auch gerne getrickst, um das eigene Einkommen zu drücken.



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Artikel vom 19.03.2010 - 21.55 Uhr
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