Gießen (mö). Nach dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat nunmehr auch das Gießener Verwaltungsgericht (VG) den Umgang der hiesigen Polizei mit einer Politaktivistin gerügt.
Die Frau hatte im Juli 2009 am Rande einer Verhandlung gegen militante Gentechnik-Gegner die Fassade des Landgerichts erklettert und mit Kreide die Worte »Gentech weg! Gentech weg!« auf den Stein geschrieben. Daraufhin war die Französin von Polizisten in Unterbindungsgewahrsam genommen worden, den das OLG im vergangenen April in einer Entscheidung bereits als »insgesamt rechtswidrig« eingestuft hatte. Das VG entschied nun, dass auch die »Art und Weise« der Ingewahrsamnahme teilweise rechtswidrig war. Dies betrifft »die vollständige Entkleidung« der Frau, um sie zu durchsuchen, sowie das Verbot einer Kontaktaufnahme mit einer Person ihres Vertrauens.
Dem am Dienstag veröffentlichten Urteil war am Montag eine für das Verwaltungsgericht ungewöhnliche mündliche Verhandlung vor der 9. Kammer vorausgegangen, die von Dr. Rainald Gerster als Einzelrichter vertreten wurde. Fast vier Stunden lang wurden unter anderem ein Videofilm von der Verhaftung gezeigt sowie vier Polizeibeamte, die an der Festnahme und dem Abtransport der Kletterin beteiligt waren, als Zeugen gehört, darunter der Einsatzleiter. Beklagt war das Land Hessen, Klägerin war die vom Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer vertretene Französin, die die Feststellung begehrte, dass ihre Ingewahrsamnahme, die vom Abend des 15. Juli bis zum Morgen des 16. Juli dauerte, rechtswidrig war.
Gerster macht mehrfach deutlich, dass es in dem Verfahren nicht mehr um die Frage geht, ob die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, sondern ob dies auch für den Verlauf der Inhaftierung gilt. Insofern müsse das Gericht von der hypothetischen Annahme ausgehen, dass die Festnahme selbst rechtmäßig war. »Ich kann Ihnen aber versichern, dass dieses Gericht, hätte es entscheiden müssen, kein Jota anders entschieden hätte«, wandte sich Gerster mit Blick auf die OLG-Entscheidung an die Klägerin.
Bei der Anhörung des Polizeieinsatzleiters, auf dessen Veranlassung hin ein knapp 30-minütiger Film von der Festnahme gedreht worden war, ging es dann aber doch wieder um die vom OLG bereits beantwortete Frage, ob die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war. Denn Döhmer vertrat die Auffassung, dass der Haftverlauf rechtswidrig sein müsse, wenn dies die Verhaftung schon gewesen sei. Zumal Widerstandshandlungen seiner Mandantin auf deren Überzeugung zurückzuführen seien, dass ihr Unrecht geschehe.
Diese Argumentation wird durch den Film gestützt. Schätzungsweise mehr als 20-mal hört man die Aktivistin in dem Film zu den Polizeibeamten den Satz sagen: »Was Sie hier tun ist rechtswidrig«. Mehrfach fordert sie die Polizei auf, ihr einen Platzverweis zu erteilen bzw. sie zum Bahnhof zu bringen, damit sie die Heimreise antreten kann; über eine gültige Fahrkarte verfügt die Festgenommene offensichtlich. Was die juristischen Belehrungen der Kletterin betrifft, hört man einmal einen Polizisten sagen: »Sie kennen sich aber gut aus.«
Ein nacktes "Eichhörnchen" kommt auch bei der Polizei nicht jeden Tag vor ! Den Einsatz der Dame gegen die "Grüne Gentechnik" finde ich sehr gut, denn dieses Teufelszeug braucht kein Mensch !
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
halten Sie davon?
Den Einsatz der Dame gegen die "Grüne Gentechnik" finde ich sehr gut, denn dieses Teufelszeug braucht kein Mensch !