Gießen (dpa). Ein Kuss als Therapie beim Psychologen - das geht nach Auffassung des Gießener Berufsgerichts für Heilberufe auf gar keinen Fall. Das Gericht verurteilte einen 75 Jahre alten Psychologen, der eine Patientin geküsst und das als sinnvolle Schocktherapie begründet hatte, zu einer Geldbuße von 3500 Euro.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, verstieß der Mann gegen das Verbot sexueller Kontakte mit Patienten. Das Urteil vom Juni ist noch nicht rechtskräftig.
Der Psychologe habe versucht, seine Patientin zur Begrüßung auf den Mund zu küssen. Die Frau drehte den Kopf zur Seite, so dass der Kuss auf ihrer Wange landete. »Bravo, schnelle Reaktion«, soll der Therapeut dazu gesagt haben. Die Frau brach die Behandlung ab und zeigte den 75-Jährigen wegen sexueller Belästigung an. Nach dem Vorfall vor gut zwei Jahren soll sie unter Angstzuständen, Schlafstörungen und Alpträumen gelitten und deswegen Medikamente genommen haben.
Der Mann hat dem Urteil zufolge mit seinem Verhalten gegen die Berufsordnung verstoßen - selbst dann, wenn der Kuss tatsächlich als Konfrontationstherapie gedacht war. Der Psychologe hätte alle Schritte mit seiner Patientin vorher besprechen und ihr Einverständnis einholen müssen. Das sei in diesem Fall eindeutig nicht geschehen.
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