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Prostituierte wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Artikel vom 11.03.2010 - 09.30 Uhr

Prostituierte wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Gießen (si). Wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung ist eine 30-jährige Gießenerin zu einer Geldstrafe von 4600 Euro verurteilt worden. Sie hatte über Jahre hinweg nicht einen einzigen Cent an das Finanzamt abgeführt - obwohl sie mit harter körperlicher Arbeit sehr gut verdiente.
Einige hunderttausend Euro dürften in den Jahren 2001 bis 2007 dürfen zusammengekommen sein. Davon gingen die Steuerfahnder des Bußgeld- und Strafsachenstelle in Wetzlar aus, die der Frau auf die Schliche gekommen waren; wie genau, blieb vor Gericht im Dunkeln.

Nach eigenen Angaben hatte sie damals in verschiedenen Tagesterminwohnungen in Pohlheim und Gießen als Prostituierte gearbeitet, und zwar auf eigene Rechnung. Deshalb hätte sie nicht nur Einkommenssteuer-, sondern auch Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen müssen: Rund 160 000 Euro beträgt ihre Steuerschuld, so die Schätzung der Finanzbehörden. Man darf vermuten, dass der Fiskus davon keinen einzigen Cent sehen wird. Das wurde im dem Verfahren im Saal 100 des Gießener Amtsgerichts deutlich, das schon vor Prozessbeginn hohen Unterhaltungswert bot.

Die junge Frau war in Begleitung ihres »Freundes« erschienen, einem muskelbepackten Mann mit Igelschnitt und narbigem Gesicht. Und ihren Rechtsanwalt, einen in Frankfurter Zuhälterkreisen hochgeschätzten Juristen, begrüßte sie mit Küsschen links und rechts. Auch die Türkin selbst - hüftlange schwarze Haare, hochhackige Pumps, knallroter Pulli, der ihr Geweih-Tattoo nur knapp verdeckte - bewegte sich sicher am Gerichtsparkett.

Früher habe sie als Prostituierte gearbeitet, bekannte die Frau. Aber nach einer »schlimmen Erfahrung mit zwei Freiern« im vergangenen Herbst sei diese Phase abgeschlossen. Die beiden Männer hätten sie zusammengeschlagen, seither leide sie an einer »posttraumatischen Belastungsstörung«. Ihren Beruf könne sie nicht mehr ausüben. Das jedenfalls erklärte der Anwalt, ohne jeden Beleg, während die Dame, die eben noch lächelte, ein sehr trauriges Gesicht aufsetzte.

Die ganze Verhandlung war auf 45 Minuten terminiert, und tatsächlich ging es ganz schnell. Der Anwalt räumte ein, dass die Vorwürfe insgesamt richtig seien, auch wenn seine Mandantin »natürlich« viel weniger verdient habe als ermittelt. »Vielleicht 100 Euro pro Tag, nicht pro Stich!«, sagte der Jurist. Deshalb habe sie längst nicht so viel Steuern hinterzogen wie vermutet. Außerdem sei sie inzwischen fast mittellos, lebe bei ihrem »Freund« in der Ludwigstraße »auf Hartz-IV-Niveau«. Dass sie sich einen Anwalt wie ihn leisten könne, erklärte der Mann so: Er sei ein »Menschenfreund«, sagte er, und alle im Gerichtssaal schmunzelten.

Die Gießenerin erhielt schließlich einen Strafbefehl über 460 Tagessätze á 10 Euro, wie von der Staatsanwältin gefordert. Damit würdigte das Gericht, dass sie bislang nicht vorbestraft war, Einsicht zeigte und sich außerdem »ihre Einkommensverhältnisse deutlich verschlechtert haben«, so die Urteilsbegründung. Sie darf das Geld sogar in Raten abstottern, das hatte der Anwalt gefordert.

Damit kann die Frau sehr zufrieden sein. Denn nach dem Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte, hätte sie mehr als 20 000 Euro zahlen müssen.

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Artikel vom 11.03.2010 - 09.30 Uhr
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Leserkommentare
(17.12.2011 14:30)
Georg
kann die
Frau abarbeiten!? mit harter körperlicher Arbeit..........Helau!
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